Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen
Das Niedersächsische Kultusministerium und die Sportjugend im LandesSportBund Nieder-sachsen (LSB) sind überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport-verein für beide Seiten von großer Wichtigkeit und erheblichem Nutzen ist.
Schule und Sportverein tragen eine gemeinsame Verantwortung für die sportliche Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen: Sie wollen Motivation für ein lebensbegleitendes Sporttreiben schaffen.
Das Aktionsprogramm zur Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen bildet die rechtliche sowie inhaltliche Grundlage, diese gemeinsame Verantwortung zu do-kumentieren und regelt Art und Umfang der finanziellen Förderung.
Der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 22. Juli 1996 (SVBl. S. 350) stellt mögliche Formen von Kooperationen dar. So können Veranstaltungen in einem festen Tur-nus (z. B. wöchentlich), als Kompaktveranstaltungen oder auch im Rahmen von Schulfahrten stattfinden.
Die Teilnahme der Jugendlichen an den Veranstaltungen erfolgt freiwillig, wobei die Mitglied-schaft in dem kooperierenden Sportverein keine Voraussetzung ist.
Auf Wunsch kann die Teilnahme an einer Kooperationsgruppe im Zeugnis unter "Bemerkun-gen" bestätigt werden.
Weitere und nähere Informationen erteilen die Landesschulbehörde Lüneburg bzw. der zu-ständige Standort der Landesschulbehörde (in Braunschweig, Hannover oder Osnabrück) sowie die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen.
Grundvoraussetzungen
Veranstaltungen und Maßnahmen der Kooperationsgruppen sind Schulveranstaltungen und dürfen nur nach entsprechender Genehmigung durch die Landesschulbehörde Lüneburg bzw. die zuständigen Standorte durchgeführt werden.Dabei handelt es sich um eine außerunterrichtliche schulische Maßnahme, an der Schülerin-nen und Schüler auch mehrerer Schulen teilnehmen können.Vertragspartner sind die allgemein- oder die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen, der Sportverein, der Mitglied im LSB Niedersachsen ist, sowie die Kooperationsleiterin bzw. der Kooperationsleiter.
Kooperationsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsangebots an Grundschulen und Ganz-tagsschulen können nicht aus Mitteln gefördert werden, die für das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein bereitstehen. Betreuungsangebote sind aus den schuleigenen Betreuungsbudgets zu finanzieren. Budgetierte Ganztagsschulen und Grundschulen können deshalb nur Anträge für Kooperationsgruppen stellen, die außerhalb der Betreuungszeiten stattfinden.
An den Veranstaltungen und Maßnahmen der Kooperationsgruppen sollten grundsätzlich mindestens zehn Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Übungseinheit (ÜE) muss mindestens 45 Minuten Dauer umfassen.Die Vergütung des Vereins an die Leiterin bzw. an den Leiter darf € 20,00 pro ÜE mit 45 Mi-nuten Dauer nicht überschreiten.
Förderprogramme
Die folgende Tabelle regelt die unterschiedlichen Programme, Zielgruppen, Schwerpunkte, Lizenzen / Qualifikation, die Bemessung der Förderung und die Förderhöhe. Jedem Antrag ist die Kopie der gültigen Lizenz / Qualifikation beizufügen. Die in der Tabelle aufgelisteten Voraussetzungen sind verbindlich.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechts-anspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsverfahren und Durchführung
Die Anträge auf Genehmigung und Förderung einer Kooperationsgruppe sind auf den vorge-sehenen, vollständig ausgefüllten Vordrucken einzureichen. Grundsätzlich sind die Anträge für das 1. Schulhalbjahr bzw. Schuljahr bis zum 15.7., für das 2. Schulhalbjahr bis zum 20.12. über die Schulleitung der Landesschulbehörde Lüneburg bzw. dem zuständigen Standort der Landesschulbehörde (in Braunschweig, Hannover oder Osnabrück) vorzulegen. Für jede Gruppe ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Es gilt die Richtlinie für die Bereitstellung von Fördermitteln für Leiterinnen bzw. Leiter von Kooperationsgruppen des Aktionsprogramms "Schule und Sportverein".
Genehmigung durch die Landesschulbehörde
Der Kooperationsvertrag geht über die Schulleitung an die Landesschulbehörde Lüneburg bzw. den zuständigen Standort der Landesschulbehörde (in Braunschweig, Hannover oder Osnabrück). Dort erfolgen:
• schulfachliche Genehmigung oder Ablehnung des Antrages auf Durchführung der Koope-ration
• Mitteilung an die kooperierende Schule
Förderung durch die Sportjugend im LandesSportBundNach der Genehmigung wird der Kooperationsvertrag bei gleichzeitiger Beantragung von Fördermitteln durch die Landesschulbehörde an die Sportjugend im LandesSportBund Nie-dersachsen weitergeleitet. Dort erfolgen:
• Prüfung der Förderungskriterien
• Bewilligung oder Ablehnung der Förderung
• Versand des Bewilligungsbescheides an den kooperierenden Sportverein
• Versand des Ablehnungsschreibens an den SportvereinAbrechnung
Mit dem Bewilligungsbescheid durch die Sportjugend erhält der Sportverein ein Abrech-nungsformular.Dieses ist nach Durchführung der Maßnahme unter Angabe der tatsächlich durchgeführten Übungseinheiten bis spätestens acht Wochen nach Beendigung des Schul(halb)jahres bei der Sportjugend Niedersachsen einzureichen. Abgerechnet werden nur die tatsäch-lich durchgeführten ÜE. Die Vergütung ist an die Leiterin / den Leiter der Kooperationsgruppe auszuzahlen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf das beim LandesSportBund Niedersachsen ge-meldete Vereinskonto.
Weitere Informationen
SPORTJUGEND im LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 10
30169 HannoverT. 0511-1268157
F. 0511-12684157
Email: dheyer@lsb-niedersachsen.de
Landesschulbehörde
• Lüneburg, Auf der Hude, 221339 Lüneburg, Tel. 04131/15-2819, Fax 04131/15-2893
• Standort Braunschweig, Bohlweg, 3838100 Braunschweig, Tel. 0531/484-3435, Fax 0531/484-3213
• Standort Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover, Tel. 0511/106-2468, Fax 0511/106-2607
• Standort Osnabrück, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück, Tel. 0541/314-451, Fax 0541/314-9451
Vordrucke
• über www.schulsport-niedersachsen.de/Projekte und Aktionen/“Aktionsprogramm Schule und Sportverein“
• www.lsb-niedersachsen.de / Service für Mitglieder / Antrags- und Meldeformulare
• im Downloadbereich der Homepage der Sportjugend Niedersachsen
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.
Anmeldung_Sportassistenz_1.Halbjahr_2010 [397.15 KB]
Flyer_Sportassistenz_1.Halbjahr_2010 [389.89 KB]