Förderprogramm Energiekostenzuschüsse

Hinweis: Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 10/22 bis 09/23 ist am 30.11.2023 abgelaufen!

Der Niedersächsische Landtag hat eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 30 Millionen Euro für den organisierten Sport beschlossen. Diese Mittel des Landes Niedersachsen, die vom LandesSportBund Niedersachsen verteilt werden, werden zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen zum Förderprogramm „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“.

Hinweis: Infos zur Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zur Energieeinsparung finden Sie hier

Anträge für den Förderzeitraum 10/22 bis 09/23 können bis zum 30.11.2023 gestellt werden.

Eine Antragstellung ist ab dem 16. Januar 2023 über das Förderportal innerhalb des LSB-Intranets möglich. Die "Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise" ist hier einsehbar.

Was wird bezuschusst?

Bezuschusst werden die gestiegenen Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung (alle Energieträger, auch Heizöl, Holzpellets etc.) sowie gestiegene Nutzungsentgelte – z.B. für die Anmietung von kommunalen Sporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter – im Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023. Die Kostensteigerung muss dabei in allen Fällen kausal auf die höheren Energiepreise zurückzuführen sein.

Im Rahmen des Energiekostenzuschusses können keine Energiekosten für Gaststätten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gefördert werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.

Für welche Anlagen kann ein Zuschuss beantragt werden?

Anträge für einen Energiekostenzuschuss können gestellt werden für:

  • Sportanlagen im Eigentum des Antragstellers
  • Sportanlagen, für die der Antragsteller dem Eigentum gleichstehende Rechte hat (z.B. Pachtverträge oder langfristige Mietverträge)
  • als Geschäftsstelle genutzte Immobilien im Eigentum des Antragstellers bzw. Nutzung einer solchen Immobilie gegen Entgelt.
  • Sportanlagen anderer Vereine und kommunale Sportanlagen, für die der Antragsteller ein Nutzungsentgelt zahlt

Hinweis: Alle Rechnungen und Belege müssen auf den Antragsteller (Fördermittelempfänger) ausgestellt sein und von diesem direkt bezahlt werden.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Gefördert werden bis zu 70 Prozent der dargestellten Ausgabensteigerungen, maximal 200.000,- Euro pro Antragsteller. Nach positiver Prüfung des Antrags erhält der Fördermittelempfänger davon zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % durch den LSB.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt online im Förderportal des LSB innerhalb des LSB-Intranets.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Sie benötigen

  • die letzte (Ab-)Rechnung/en ihrer Energiekosten vor dem 01.10.2022 bzw. die aktuellste Abrechnung, die einen Zeitraum vor dem 01.10.2022 enthält
  • die Adresse der Anlage/n, für die ein Zuschuss beantragt wird
  • abhängig vom Förderantrag u.a. aktuelle Abschlagzahlungen, aktuelle Erhöhung der Nebenkosten, Schreiben zu erhöhten Nutzungsgebühren, Rechnung für Anschaffung Pellets, Heizöl aus dem Förderzeitraum etc.

Welche Fristen sind zu beachten?

Förderzeitraum: 01.10.22-30.09.2023

Antragstellung bis 30.11.2023

Abrechnung der tatsächlich entstanden Kosten bis spätestens 01.03.2025

Wie beantrage ich eine Förderung für Kleinmaterialien und -maßnahmen zur Energieeinsparung?

Eine Antragstellung für die Bezuschussung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zur Energieeinsparung wird voraussichtlich ab Mitte Februar 2023 über das LSB-Förderportal möglich sein.

Kurz vor der Öffnung des Förderportals werden wir die Rahmenbedingungen und Anforderungen zum Förderprogramm veröffentlichen. Hier bitten wir noch um ein wenig Geduld.