Erleichterung des Zugangs für die Zielgruppe Ü50

Sportvereine bieten der Zielgruppe Ü50 eine Vielfalt an Angeboten im Gesundheits-, Breiten- und Wettkampfsport, die einen positiven Einfluss auf das physische und psychische Wohlbefinden haben. Der LandesSportBund Niedersachsen fördert daher den Neueintritt einer Person Ü50 mit bis zu 60 Euro, wenn diese mindestens sechs Monate lang Vereinsmitglied bleibt.

Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antrag (beschreibbare PDF) ausfüllen und inklusive Unterschrift des Antragstellers nach §26 BGB und Vereinsstempel per E-Mail oder Post schicken an:
    LandesSportBund Niedersachsen e.V., Sportjugend Niedersachsen, z.H. Kirstin Voß
    Postfach 3760, 30037 Hannover
    E-Mail: kvoss(at)lsb-niedersachsen.de
  2. Nach Erhalt des Bewilligungsschreibens inkl. eines Abrechnungsbogens durch den LSB können Sie als Verein neue Mitglieder der Zielgruppe Ü50 werben. Bei einer neuen Mitgliedschaft der Zielgruppe Ü50 von mindestens sechs Monaten werden dem Verein maximal 60 Euro pro Neumitgliedschaft erstattet. Der Verein verwendet diese Förderung zu einer befristeten Reduzierung des Mitgliedsbeitrags der Neumitglieder (Schnupperangebot).
  3. Zur Abrechnung senden Sie Ihren ausgefüllten Abrechnungsbogen (inklusive Unterschrift des Antragstellers nach §26 BGB und Vereinsstempel) an die oben genannte Adresse. Voraussetzung ist, dass der Beitritt der aufgeführten Neumitglieder Ü50 zum Zeitpunkt der Abrechnung mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Beitrittserklärungen der Neumitglieder bleiben beim Verein hinterlegt.
  4. Der LSB prüft ihren Abrechnungsbogen und überweist Ihrem Verein die Fördersumme.
     

Hinweis:
Die Teilnahme am Programm gefährdet die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins nicht. Vereinen ist es grundsätzlich gestattet, einzelnen Mitgliedern Schnupperangebote zu unterbreiten. Zudem entsteht für den Verein kein finanzieller Nachteil, da die reduzierten oder nicht erhobenen Mitgliedsbeiträge durch den LSB ausgeglichen werden. Der Mitgliedsbeitrag wird von einem dritten, nämlich dem LSB, geleistet. 

Förderzeitraum

1. April 2022 - 30. April 2023

Kontakt

Fragen zur Antragstellung und Abrechnung:
Kirstin Voß, Tel: 0511-1268 240, E-Mail: kvoss@lsb-niedersachsen.de

Fragen zu Inhalten:
Britta Nordhause, Tel: 0511 – 1268 256, E-Mail: bnordhause@lsb-niedersachsen.de