News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Corona-Sonderprogramm: Antragsfrist bis 30. September

Der LandesSportBund Niedersachsen informiert:

Das Land Niedersachsen stellt 2020 bis zu 7 Millionen Euro im Rahmen eines Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen bereit. Die Antragsfrist endet am 30. September.

Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Eine Billigkeitsleistung setzt voraus, dass eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie und/oder zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage besteht.

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die COVID19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen (z. B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren) voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Ausgaben (z. B. Personalausgaben, Mieten) in drei aufeinanderfolgenden Monaten nach dem 16. 3. 2020 zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt

Die Einmalzahlung wird nachrangig zur Finanzhilfe des Landes, die der LSB im Rahmen des NSportFG erhält, gewährt.

Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde gelangen über diesen Link zum Antragsformular:

https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp