Pressemitteilung 22. August 2020
Corona-Sonderprogramm: Land unterstützt in Not geratene Jugend- und Familieneinrichtungen mit 29,8 Millionen Euro
Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung
NIEDERSÄCHSISCHES CORONA-SONDERPROGRAMM FÜR JUGEND- UND FAMILIENBILDUNG UND -ERHOLUNG
Ziel der Förderung ist es, Folgen der Covid-19-Pandemie bzw. der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlagen für Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung und -erholung einzudämmen.
Billigkeitsleistungen können erbracht werden :
- zur Bestandssicherung
- für Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen
- für die Deckung von unvermeidbaren Stornierungskosten von auf Landesebene anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Leistungen der Jugendhilfe nach § 12 SGB VIII erbringen
Bewilligungsbehörde:
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzhilfe ist das:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim