Im Rahmen der max. 600 Euro können gefördert werden:
- Anschaffungen von Materialien für neue Online-Sportangebote max. 300 Euro (z.B. Webcam, Mikrofon, Stativ, neue Zugänge zu Konferenz- und Kommunikationsplattformen; nicht gefördert wird die Anschaffung von PC/Tablet und Standardsoftware);
- Anschaffungen von Materialien zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung (nicht gefördert werden Sportbekleidung, Großsportgeräte, Musikanlagen).
- Anschaffungen von Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln (z.B. Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray).
Folgende Schritte sind notwendig:
- Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und als Scan per E-Mail oder per Post an den LSB senden.
- Bewilligung abwarten und dann förderfähige Materialien bis zum 28.02.2021 beschaffen.
- (Online)Sportangebote umsetzen, Hygienematerialien nutzen.
- Rechnungen in Kopie (müssen auf den Sportverein/Sportbund/Fachverband ausgestellt sein!) mit dem Verwendungsnachweis zeitnah, spätestens bis zum 31.03.2021 an den LSB schicken. Bei Materialien für Online-Sportangebote Link oder Screenshot zum Angebot einfügen.
- Der Verwendungsnachweis kommt mit der Bewilligung.
- LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto.
- Zahlungseingang überprüfen.
Wichtig zu beachten:
- Keine Ausgaben vor Bewilligung und nur bis zum 28.02.2021.
- Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden. Rechnungen immer auf den Verein ausstellen lassen. Alle Originalbelege sind laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren.