Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.
Einmalig pro Antragsteller können bis zu 750 Euro beantragt werden für:
Material zur Erstellung von Online-Sportangeboten
z.B. Webcam, Stativ, Mikrofon oder Zugang zu Konferenzplattformen (Zoom-Lizenz, etc.) oder Kommunikationsplattformen (youtube, etc.)
Die Anschaffung von PC, Tablets, etc. und Standardsoftware ist nicht förderfähig
Material zur Durchführung von Outdoor-Angeboten
z.B. Sportmaterialien zur Verlagerung von drinnen nach draußen, für neue Outdoor-Angebote, mobile Musikanlagen
Sportbekleidung und Großsportgeräte sind nicht förderfähig
Material zur Umsetzung der Hygienestandards u. Kontaktbeschränkungen
z.B. Selbsttests, Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray
Das Sonderförderprogramm ist befristet vom 01.03. bis zum 31.05.2022
Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per EMail an den LSB senden
Bewilligung abwarten und förderfähige Materialien innerhalb des Förderzeitraumes (Bewilligungsdatum + 42 Tage) beschaffen.
Rechnungen und Belege (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein) zusammen mit dem Einzelverwendungsnachweis innerhalb des bewilligten Förderzeitraums, siehe Bewilligungsschreiben, per EMail an den LSB gesendet werden.
Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
Zahlungseingang prüfen.
•Förderanträge können bis zum 31.05.2022 unterschrieben per Email eingereicht werden.
•Pro Sportverein kann nur ein Antrag eingereicht werden.
•Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
•Der Förderzeitraum beginnt mit dem Bewilligungsdatum. Frist zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen sind Bewilligungsdatum + 42 Tage (siehe Bewilligungsschreiben)
•Rechnungen müssen zwingend auf den Sportverein ausgestellt sein.
•Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden.
•Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Abrechnungsunterlagen.
•Die zu fördernden Ausgaben dürfen nicht im Rahmen einer anderen Förderung aus der Finanzhilfe des Landes an den LSB bezuschusst werden.
Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.
Fragen zum Sonderförderprogramm richten Sie gerne an iza(at)lsb-niedersachsen.de