Förderung von Materialien zum Erhalt des Sportbetriebs

Der LSB Niedersachsen unterstützt seine Sportvereine, Sportbünde und Fachverbände im Rahmen einer umfangreichen Strategie bei der Gewinnung bzw. Rückgewinnung von Vereinsmitgliedern. Ein Baustein ist das Förderprogramm „Förderung von Materialien zum Erhalt des Sportbetriebs“, das Antragstellern dabei helfen soll, ihr sportliches Angebot auch unter Pandemiebedingungen aufrecht zu erhalten und erfolgreiche Konzepte zu verstetigen. Im Rahmen des neuen Sonderförderprogramme können Antragsteller bis zu 750 Euro für Materialien zur Erstellung von Online-Sportangeboten, zur Durchführung von Outdoor-Angeboten und zur Umsetzung der Hygienestandards u. Kontaktbeschränkungen erhalten. 

Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.

 

Einmalig pro Antragsteller können bis zu 750 Euro beantragt werden für:

Material zur Erstellung von Online-Sportangeboten

z.B. Webcam, Stativ, Mikrofon oder Zugang zu Konferenzplattformen (Zoom-Lizenz, etc.) oder Kommunikationsplattformen (youtube, etc.)

Die Anschaffung von PC, Tablets, etc. und Standardsoftware ist nicht förderfähig

 

Material zur Durchführung von Outdoor-Angeboten

z.B. Sportmaterialien zur Verlagerung von drinnen nach draußen, für neue Outdoor-Angebote, mobile Musikanlagen

Sportbekleidung und Großsportgeräte sind nicht förderfähig

 

Material zur Umsetzung der Hygienestandards u. Kontaktbeschränkungen

z.B. Selbsttests, Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray     

 

Das Sonderförderprogramm ist befristet vom 01.03. bis zum 31.05.2022

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per EMail an den LSB senden

  2. Bewilligung abwarten und förderfähige Materialien innerhalb des Förderzeitraumes (Bewilligungsdatum + 42 Tage) beschaffen.

  3. Rechnungen und Belege (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein) zusammen mit dem Einzelverwendungsnachweis innerhalb des bewilligten Förderzeitraums, siehe Bewilligungsschreiben, per EMail an den LSB gesendet werden.

  4. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.

  5. Zahlungseingang prüfen.

Hinweise

•Förderanträge können bis zum 31.05.2022 unterschrieben per Email eingereicht werden.

•Pro Sportverein kann nur ein Antrag eingereicht werden.

•Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.

•Der Förderzeitraum beginnt mit dem Bewilligungsdatum. Frist zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen sind   Bewilligungsdatum + 42 Tage (siehe Bewilligungsschreiben) 

•Rechnungen müssen zwingend auf den Sportverein ausgestellt sein.

•Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden.

•Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Abrechnungsunterlagen.

•Die zu fördernden Ausgaben dürfen nicht im Rahmen einer anderen Förderung aus der Finanzhilfe des Landes an   den LSB bezuschusst werden.

Förderantrag

   Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.

Kontakt

Nina Panitz

Referentin Sportentwicklung

Fragen zum Sonderförderprogramm richten Sie gerne an iza(at)lsb-niedersachsen.de

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