News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Keine Mindestlohnregel für Vertragsspielerinnen und -spieler

Entsprechend der aktuellen Rechtauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden Vertragssportlerinnen und -sportler nicht als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen eingestuft, solange sie mit ihrer Sportausübung nicht in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolgen. Darauf haben der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nun noch einmal in einem Schreiben an ihre Mitgliedsorganisationen hingewiesen. Weder die zum 01.10.2022 erfolgte Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, noch die Anhebung der Mindestvergütung für Vertragsspielerinnen und -spieler beim Deutschen Fußball Bund (DFB) auf 350 Euro pro Monat führen gemäß den Überlegungen des BMAS zu einer Veränderung dieser Rechtsauffassung. Schon 2015 hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles klargestellt, dass Amateur-Vertragsspieler und andere ehrenamtlich Engagierte nicht unter die Mindestlohnregelung fallen.

Trotzdem ergebe sich daraus laut DFB und DOSB keine abschließende Rechtssicherheit. „Es kommt weiterhin auf den jeweiligen Einzelfall an“, so die beiden Verbände.

Das Schreiben des DOSB und des DFB im Wortlaut