News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Änderungen der Ausbildung für Rehasport

Quelle: Behinderten Sportverband Niedersachsen, 17. September 2020

Änderung bei der Ausbildung

Für die Ausbildung von Übungsleitern Rehabilitationssport sind gemäß der Richtlinien mindestens 180 Lerneinheiten (LE) vorgeschrieben. Diese teilen sich in einen Grundlagenblock (Block 10) und einem Profilblock (Blöcke 30 bis 80) mit jeweils 90 LE auf (im Block 40 Innere Medizin sind es 120 LE). Durch die Reduzierung des 1. Hilfe-Lehrgangs von 18 auf 9 LE, der Bestandteil der Ausbildung ist, sowie durch Verlagerung von LE aus dem Bereich „Hospitationen/Heimstudium“ können nun die zur Verfügung stehenden LE durch „Lernmodule“ aufgestockt werden.
Diese sind ab dem kommenden Jahr 2021 fester Bestandteil der Ausbildung und damit eine Pflichtveranstaltung.
Auf der Internetseite www.schlag-die-wand.de sind Lernmodule aufrufbar, die alle Übungsleiter nach dem Block 10 bzw. vor dem Profilblock absolvieren müssen. Ohne den Nachweis der Bearbeitung der Lernmodule kann keine Zulassung zum Profilblick erfolgen. Alle Übungsleiter*innen, die aufgrund von Vorqualifikationen einen verkürzten Block 10 durchlaufen, müssen auch diese Lernmodule absolvieren. Innerhalb der Module werden die Inhalte von Block 10 noch einmal zur Nachbereitung bzw. Vorbereitung auf den Profilblock angeboten und sollen das erlernte Wissen festigen. Ziel ist es dabei, dass alle Übungsleiter im Profilblock auf einem möglichst gleichen Wissensstand sind, auf dem dann aufbauend gelernt werden kann.

Alle Vereine, die Übungsleiter*innen zur Ausbildung anmelden, sollten diese bereits im Vorfeld auf diese verpflichtenden Lernmodule hinweisen. Mit der jeweiligen Einladung zu den Ausbildungskursen erfolgt auch ein ausführlicher Hinweis auf diese Pflichtmodule.