Sportvereine, die ihre Anlagen energetisch modernisieren, profitieren doppelt: Sie senken dauerhaft ihre Energiekosten und sparen damit bares Geld. Außerdem leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, denn weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO²-Ausstoß.
Förderung von individuellen Energie- und Beleuchtungsberatungen vor Ort in den Vereinen mit bis zu 2.500 €. Interessierte Vereine können sich für die Förderung einer professionellen Beratung anmelden.
Sportbünde und Sportvereine richten ihre Anträge direkt an den LSB.
Das zu untersuchende Gebäude befindet sich im Eigentum des Sportvereins oder es bestehen dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte mit in der Regel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung.
Bei der Antragstellung sind die vom LSB vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel ist der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit, der nicht älter als fünf Jahre ist, Voraussetzung.
Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum der Fördermittelzusage.
Energieberatung
Der Antragsteller muss für die Antragstellung schriftlich dokumentieren, dass mindestens drei Beratungsbüros aus der Liste „Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes" zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Bei der Energieeffizienz-Expertensuche müssen Sie nur folgendes Feld anwählen:
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude
„KfW-Effizienzhaus und KfW-Einzelmaßnahmen“
Beleuchtungsberatung
Der Antragsteller muss für die Antragstellung schriftlich dokumentieren, dass mindestens drei Beratungsbüros anhand der Leistungsbeschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Referent: Baufachliche Begleitung, Beratung Sportstättenbauförderung und sonstige Förderprogramme