Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Hier finden Sie alle Informationen über die Leistungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) für Vereine.

Kompetenzzentren-Portal der VBG (KPZ-Portal)

Sportvereine, die mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigen, gelten als Kleinunternehmen und sind verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten. Das fordern Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Das neue Kompetenzzentren-Portal der VBG (KPZ-Portal), macht es den Sportvereinen einfacher, diese Vorschriften zu erfüllen. Hier werden Selbstlernen und Betreuung durch eine kostenfreie Hotline angeboten. Nach Abschluss des Praxis-Checks am PC kann sich der Verein eine Urkunde ausdrucken, die gegenüber den Arbeitsschutzbehörden als Nachweis für die entsprechende Betreuung des Vereins gemäß DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ gilt. Mehr Informationen hier: kpz-portal.vbg.de/kpz_portal/start

Übernahme der Ausbildungskosten von Übungsleitenden in Erster Hilfe durch die VBG

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) und der DOSB sind der Auffassung, dass jeder Übungsleitende in einem Sportverein in Erster Hilfe ausgebildet sein muss. Die Lehrgangsgebühren hierfür werden von der VBG übernommen. Die Ausbildung erfolgt in einem Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von neun Lehreinheiten (ein Tag). Sie sollte in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu auch die Seiten 37/38 der Broschüre „Sportvereine bei der VBG“.  Unter www.dguv.de/fb-erstehilfe finden Sie die Organisationen, welche von der VBG für die Ausbildung in Erster Hilfe anerkannt werden („Ausbildungsträger“) und mit denen die VBG direkt abrechnet.

Unter www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf  finden Vereine das Abrechnungsformular zum Ausfüllen, das vom Ausbildungsträger direkt an die Abrechnungsstelle der VBG nach Würzburg geschickt werden muss. Ab einem einzigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden (z.B. „Minijobber“) hat Ihr Verein eine eigene Unternehmensnummer, die dort eingetragen werden muss. Sind in Ihrem Verein keine Arbeitnehmenden tätig, sondern ausschließlich ehrenamtlich Tätige, so tragen Sie dort – sofern Sie ein Mitgliedsverein im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind – einfach „Mitglied im Landessportbund Nds. e.V.“ ein.

Weitere inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die Präventionsabteilung der VBG Bezirksverwaltung Bielefeld unter der Telefonnummer 0521 5801-222.

Ansprechpartnerin beim LSB Niedersachsen:
Sabine Tönnies, Telefon 0511 1268-140, E-Mail: stoennies(at)lsb-niedersachsen.de

VBG - Beitragserhöhung

Ab 01.01.2024 steigt der Jahresbeitrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt von 4,70 € auf 4,95 € pro Person. Organisationen, die eine Versicherung über den LandesSportBund Niedersachsen e.V. abgeschlossen haben, erhalten erstmals im Januar 2025 rückwirkend für 2024 eine Rechnung auf Basis der neuen Beitragsstruktur. Falls die Versicherung aufgrund der Erhöhung nicht fortgesetzt werden soll, kann sie gekündigt werden.