GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Verlängerung der GEMA-Vereinbarung

Der DOSB und die GEMA haben sich auf eine Fortsetzung des GEMA-Vertrags geeinigt. Der Vertrag aus 2023 gilt damit bis zum 31.12.2024.

GEMA: Beendigung der Kulanzregelung Online-Rechte

Seit März 2020 hat die GEMA wegen der Corona-Pandemie ihre Kunden unterstützt – u.a. indem sie Onlinerechte ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt hat. Diese Kulanzregelung läuft am 31. Juli 2021 aus. Ab dem 1. August muss z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen Tarif VR-OD 10 lizenziert werden. Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen:

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/