Bundesprogramm "Förderung von Klimaschutzprojekten"

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können über das Bundesprogramm Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen.

Klimaschutzprogramm für Sportvereine

Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung auf Basis der Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") ausgeweitet. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus besteht die Möglichkeit Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen.

Fördervoraussetzungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Die Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren verbleiben.
  • min. 5 % des Gesamtvolumens müssen Eigenmittel sein
  • Sportvereine, die keine eigene Sportanlage besitzen, aber langfristige Pachtverhältnisse mit Kommunen/Gemeinden nachweisen können, für Unterhalt/Pflege/Instandhaltung der Anlagen zuständig und Kostenträger sind, können ebenfalls Anträge einreichen. Voraussetzung: der Pachtvertrag muss noch 7 Jahre Gültigkeit haben und der zu sanierende Gegenstand muss Eigentum des Sportvereins sein sowie während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren im Eigentum des Antragstellers verbleiben. Die Pacht- und Eigentumsverhältnisse sind bei Antragstellung nachzuweisen.
  • Vergabeverfahren für die beantragten Leistungen dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids durchgeführt werden. 
  • Die Auftragsvergabe muss sich auf einen Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt.
  • Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sicher gestellt sein.
  • Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist als Leistungszeitraum zu betrachten.

Anträge auf Zuwendung können das ganze Jahr eingereicht werden. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das Antragssystem easy-Online.

Für den Beginn des Vorhabens sollten 5 Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrages eingeplant werden. 

Förderhöhen und Förderschwerpunkte

Sportvereine können für folgende Maßnahmen eine investive Förderung beantragen:

Förderschwerpunkt max. Förderhöhe
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung 25 %
Raumlufttechnische Anlagen 25 %
Innen- und Hallenbeleuchtung 25 %
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen 40 %
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern 40 %
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 40 %

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 € ergibt.

Beratung und weitere Fördermöglichkeiten

Bei Fragen stehen Ihnen Beraterinnen und Berater unter 030/39001-170 bzw. über das Beratungsangebot zur Verfügung.

Anmerkung:
Eine Beantragung von zusätzlichen Sportstättenbaufördermitteln ist möglich. 

Kontakt

Dirk Weidelhofer

Referent Sportstättenbau