Mitgliedschaft im LSB

Der LandesSportBund Niedersachsen kennt ordentliche Mitglieder (Sportvereine, Landesfachverbände und Organisationen, die gemeinnützig sein müssen), Mitglieder mit besonderem Status und außerordentliche Mitglieder. 

3 Typen Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können werden:

  • gemeinnützige eingetragene Vereine,
  • gemeinnützige eingetragene Landesfachverbände,
  • gemeinnützige Organisationen.

Ordentliche Mitglieder können nur die Vereine werden bzw. sein, die Mitglieder in mindestens einem dem LSB angeschlossenen Landesfachverband sind. Ausreichend für neu aufzunehmende Vereine ist auch ein Aufnahmeantrag bei einem Landesfachverband, dessen Annahme nur noch von der Mitgliedschaft im LSB abhängt.

Dieses Erfordernis entfällt für Vereine, die einen Aufnahmeantrag vor dem 22.11.2008 gestellt haben und für Vereine, die sportliche Aktivitäten betreiben, für die kein Landesfachverband ein entsprechendes Betreuungsangebot bereithält (LSB-Satzung § 6 Absatz 1. Mitglieder).

Mitglieder mit besonderem Status können werden:

Vereine, die die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft nach der Aufnahmeordnung erfüllen, aber nicht im Vereinsregister eingetragen und/oder nicht gemeinnützig sind.

Außerordentliche Mitglieder können werden:

Organisationen, Verbände und Gemeinschaften, die an der Förderung des Sports interessiert sind

Kontakt

Torsten Sorge

Justiziar, betrieblicher Datenschutzbeauftragter