Förderung Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind ausgeschöpft.

Die Förderung erfolgte auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind.

Für welche Anlagen kann ein Zuschuss beantragt werden?

Sportstättenbauanträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können gestellt werden für:

  • Sportanlagen im Eigentum des Antragstellers
  • Sportanlagen, für die der Antragsteller dem Eigentum gleichstehende Rechte hat (z.B. Pachtverträge oder langfristige Mietverträge)

Welche Investitionen werden gefördert?

Alle baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung wie z.B.

  • Modernisierung LED Flutlicht und Innenbeleuchtung
  • Intelligente Lichtsteuerung
  • Dämmung Dach, Außen und Innenwand, Kellerdecke, Geschossdecke bzw. Bodenplatte
  • Regenerative Energieerzeugung (siehe auch Merkblatt)
    • PV Anlage mit bzw. ohne Batteriespeicher
    • Solarthermieanlage
    • Wärmepumpe
    • Fußbodenheizung und Heizkörper in Verbindung mit dem Einbau einer Wärmepumpe
  • Energiesparende Pumpentechnik
  • Fenster und Türenaustausch
  • Intelligente Heizungssteuerung in Abhängigkeit von Zeitplänen und Anwesenheit sowie zur Steuerung von Heizungssystemen, in denen Wärmepumpen mit konventionellen Heizungen kombiniert werden, um den Einsatz der Wärmepumpe zu optimieren
  • Wärmerückgewinnung aus Abwasser (z.B. Duschwasser)

Die förderungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme müssen dabei mindestens 5.000 € betragen. 

Maßnahmen zur Energieeinsparung sind bei Baukosten ab 25.000 € nur mit bis zu 50 v.H. förderfähig, wenn diese im Rahmen einer vor der Antragstellung in Anspruch genommenen Energieberatung empfohlen wurden!

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 200.000,- Euro

Welche Investitionen sind nicht mit bis zu 50% förderfähig?

Alle Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit der Energieeinsparung im Zusammenhang stehen, können nur mit bis zu 30% gefördert werden. Hierzu ist ein separater Antrag - ebenfalls über das LSB-Net - notwendig.

Bei zusammenhängenden Anträgen können maximal 200.000 Euro gefördert werden.

Weiter fallen die folgenden Maßnahmen nicht unter die Förderung für Maßnahmen zur Energieeinsparung.

  • Alle mit einem Neubau zusammenhängenden Maßnahmen.
  • Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen (z.B. Gas oder Öl)
  • Biomasseheizungen (z.B. Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel)

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt online im Förderportal des LSB innerhalb des LSB-Nets.

Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Net und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen. Auch Personen, die bereits einen „allgemeinen“ LSB-Net-Zugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal. Dazu bitte auf der Startseite des LSB-Nets im rechten Kasten „Service-Bereich“ den Punkt „Anmeldeformular Intranetzugang“ ausgewählen. Anschließend muss das  Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Daraufhin wird ein PDF-Formular generiert, das von der Nutzerin bzw. dem Nutzer und von der nach §26 BGB verantwortlichen
Vereinsvertretung unterschrieben an den jeweiligen Sportbund (per Mail oder per Post) weitergegeben werden muss. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein. Eine Anleitung für die Nutzung des Portals steht hier zur Verfügung.

Wie lange können Anträge gestellt werden?

Die verfügbaren Mittel sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Welche Unterlagen müssen vorliegen?

Für alle Baumaßnahmen:

  • gültiger Freistellungsbescheid
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, langfristiger Pacht- oder Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit vom mindestens 12 Jahren ab Antragstellung)
  • Lageplan mit Flurstückskennzeichnung
  • bei Maßnahmen an Gebäuden ein Grundrisslageplan mit farblicher Darstellung der geplanten Maßnahmen

unter 25.000 € Baukosten darüber hinaus:

  • Nachweis der Teilnahme an einer Qualifix-Veranstaltung/ Online Seminar Sportstättenbauförderung. 
    Den nächsten Termin erfragen Sie bitte bei Ihrem Sportbund.. 
    Anmeldungen sind per E-Mail möglich: bwerdermann@lsb-niedersachsen.de.

ab 25.000 € Baukosten darüber hinaus:

  • Beratungsgespräch mit dem Sportbund (inkl. Protokoll) 
  • Nachweis einer Energieberatung mit Empfehlung der Maßnahme
  • bei Bedarf eine Baugenehmigung

Wie lange dauert es bis zur Entscheidung über den Antrag?

Aufgrund der hohen Anzahl an eingegengenen Anträgen liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei rund 5-6 Monaten. 

Wann kann mit den Maßnahmen begonnen werden?

Sobald die Bewilligung erteilt ist, darf mit den Maßnahmen begonnen werden. 

Wichtig ist, dass vor der Bewilligung keine Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden dürfen!

Gibt es eine Förderung der notwendigen Energieberatung (bei Baukosten ab 25.000 €)?

Eine Energieberatung kann im Vorfeld gefördert werden, wenn ein/e Energieberater(-in) aus der Liste "Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes" die Beratung durchführt.

Nähere Informationen zur Förderung von Energieberatungen finden sich hier.

Empfehlungen für Energie- und Beleuchtungsberatungen

Es wird empfohlen, dass der Energie- bzw. Beleuchtungsberatungsbericht folgende Punkte enthält:

Energieberatung

  1. Analyse der gebäudespezifischen Verbrauchsdaten
  2. Erfassung, Berechnung und Bewertung sämtlicher Bauteile der Gebäudehülle hinsichtlich Massen, U-Werte und baulichem Zustand für die Feststellung der Transmissionswärmeverluste
  3. Erfassung und Bewertung der Anlagentechnik und Energieverbräuche im Ist-Zustand
  4. Maßnahmenvorschläge/Sanierungsfahrplan
  5. Kostenberechnung und Ermittlung Einsparpotentiale

Beleuchtungsberatung

  1. Beschreibung des Beratungsobjektes
  2. Abgleich der Nutzungsbedingungen mit den vorhandenen Verbrauchsdaten
  3. Beleuchtungssimulationsberechnung unter Berücksichtigung der DIN – Beleuchtungsklassen.
  4. Produktneutrale Beratung zu möglichen Alternativen zur jetzigen Beleuchtung
  5. Kostenberechnung und Ermittlung Einsparpotentiale

Wenn bereits eine von einer Fachfirma erstellte Beleuchtungssimulationsberechnung sowie eine Ermittlung der Einsparpotentiale vorliegt, reicht eine schriftliche Stellungnahme eines Energieberatungsbüros mit Bezug auf diese Berechnungen und Empfehlung der beantragten Maßnahme aus.

Folgende Mindestanforderungen sind dabei zu beachten:

  1. Gegenüberstellung Bestand und Planung
  2. Anzahl der Leuchten
  3. Lampenleistung in KW
  4. Betriebsstunden in h/a
  5. Gesamtanschlussleistung in KW
  6. Jährlicher Energieverbrauch bei Volllast
  7. Jährlicher Energieverbrauch bei nutzungsgerechtem Beleuchtungsniveau in kWh
  8. Jährlicher CO2-Verbrauch
  9. Jährliche Kosten

Wenn bei der Z-U-G parallel ein Förderantrag gestellt wird, kann alternativ auch das von einem unabhängigen Energieberater unterschriebene Berechnungsformular zur Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen der Z-U-G (Kommunalrichtlinie des Bundes) hochgeladen werden.