Kommunaler Schadenausgleich (KSA)

Unfalldeckungsschutz für Minderjährige

Die minderjährigen Vereinsmitglieder in Niedersachsen unterstehen im Unfallbereich dem Schutz des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA). Sportunfälle von Kindern und Jugendlichen müssen über den örtlich zuständigen Stadt- bzw. Kreisjugendpfleger an den KSA gemeldet werden. Bitte halten Sie diesen Weg unbedingt ein, und melden Sie den Unfall nicht direkt an den KSA.

Sportvereine im Stadtbereich von Hannover müssen Unfallmeldungen von Kindern und Jugendlichen ausnahmsweise über die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement, abgeben.

Unfälle von Minderjährigen, die ausschließlich Zahn-, Brillen oder Hörgeräteschäden betreffen, müssen an die ARAG-Sportversicherung gemeldet werden.