Antragstellende können bis zu 500 Euro per Antrag erhalten. Pro Antragstellenden können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d. h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben.
Weitere Anregungen:
wichtige Hinweise