Förderprogramm Nachhaltigkeit: Wir für morgen

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen setzt sich im Sinne der Agenda 2030 für eine nachhaltige Sport- und Vereinsentwicklung ein. Der LSB unterstützt seine Sportvereine, Sportbünde und Fachverbände mit unterschiedlichen Initiativen bei der Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen im Sport.
Ein Baustein ist das Förderprogramm „Wir für morgen“. Gefördert werden Maßnahmen, welche eine Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs), der 17 Nachhaltigkeitsziele, leisten. Dadurch soll zusätzlich das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagements im Sport gestärkt werden.

Allgemeine Hinweise

Sportorganisationen können bis zu 500 Euro pro Antrag erhalten. Antragstellende können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr stellen. Die 4 Maßnahmen können im Verbund eine umfangreiche Maßnahme ergeben. Die Anträge müssen sich jedoch unterscheiden, indem sie entweder einen neuen Punkt aufgreifen oder eine vorherige Maßnahme weiterführen oder erweitern.


Der Antragszeitraum läuft bis zum 20.12.2023.

Förderfähige Maßnahmen können z. B. sein:

  • Implementierung einer Arbeitsgruppe im Sportverein zum Thema Nachhaltigkeit
  • Ein Workshop mit der Arbeitsgruppe bzw. ehrenamtlich Engagierten des Sportvereins und Interessierten zur Sensibilisierung für soziale Nachhaltigkeit oder zur klimaangepassten Ausgestaltung der Vereinsräume
  • Moderation von Prozessen, Beratung durch Fachkräfte
  • Anschaffung von (Info)Materialien
  • Social Media Kampagne zur Sensibilisierung und Informierung der Menschen im Sportverein und in der Nachbarschaft über das Nachhaltigkeitsprojekt in der Sportorganisation 
  • Baum- oder Heckenpflanzung auf dem Vereinsgelände inklusive Austausch/Input zum Thema Nachhaltigkeit
  • Eine Veranstaltung zu fair produzierten Sportmaterialien mit inkludierter Kleidertauschbörse, Exkursion(en)
  • Müllsammelaktion eines Teams zum Clean Up Day rund um das Vereinsgelände, der Kanujugend auf dem Wasser oder der Outdoor-Trainingsgruppe im Wald

Weitere Anregungen:

Förderfähige Ausgaben in diesem Zusammenhang können z. B. sein:

  • Anschaffung von Materialien zur Umsetzung von nachhaltigen Projekten/Veranstaltungen (z. B. Saatgut, Mülltonne – Upcycling zur Pfandsammeltonne)
  • Materialien zur Umsetzung von Öffentlichkeitskampagnen (z. B. Erarbeitung von Informationen/Materialien, Layouterstellung, Druckkosten)
  • Honorare für Referierende (gem. Richtlinie 2.6.3)
  • Honorare für Helfende bei der Organisation der Maßnahme (max. 10,- Euro/Zeitstunde)
  • Fahrtkosten (gem. Ziffer 1 der Allgemeinen Abrechnungsbestimmung des LSB)
  • Raummiete
  • Verpflegung

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail senden
  2. Bewilligung abwarten
  3. Förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes (1 Jahr) umsetzen
  4. Rechnungen und Belege zusammen mit dem Einzelverwendungsnachweis, der Kurzdokumentation und mind. 3 Fotos der Maßnahme an den LSB senden

wichtige Hinweise

  • Falls die Mittel ausgeschöpft sein sollten, kann die Antragsannahme vorzeitig beendet werden - Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
  • Die Abrechnung ist nur innerhalb des bewilligten Förderzeitraums möglich
  • Rechnungen und Belege müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein
  • Der Antragszeitraum läuft bis zum 20.12.2023

Dokumente

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