Nach diesem Gesetz können Sportvereine, die eine Baumaßnahme durchführen, zum öffentlichen Auftraggeber werden, wenn die Maßnahme überwiegend mit öffentlichen Zuschüssen (über 50%) gefördert wird und die Kosten des geförderten Projektes den Wert von 10.000 € übersteigt. Dieses trifft bei fast der Hälfte der über 400 vom LandesSportBund (LSB) Niedersachsen im Jahr 2015 finanziell unterstützten Baumaßnahmen von Sportvereinen zu. Über die rechtlichen und bürokratischen Anforderungen, welche auf die Sportvereine als öffentlicher Auftraggeber zukommen, informierte die Fachanwältin für Vergaberecht Dr. Alexandra Losch.
Darüber hinaus wurde vom Team Sporträume und Umwelt ein in Zusammenarbeit mit Dr. Alexandra Losch erarbeitetes Merkblatt vorgestellt. Der LSB empfiehlt Sportvereinen, einen Fachplaner einzuschalten, der über die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus bezuschusst werden kann. Der stellvertretende LSB-Vorstandsvorsitzende Norbert Engelhardt teilte mit, dass sich der LSB beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr darum bemühe, eine Veränderung des Gesetzes zugunsten der Sportvereine zu erwirken.
Mehr Informationen gibt Dirk Weidelhofer, E-Mail: <link>dweidelhofer@lsb-niedersachsen.de
Das Merkblatt und die Präsentation von Dr. Losch finden Sie <link http: www.lsb-niedersachsen.de external-link-new-window external link in new>hier
Im Foto (v. l.): Rudi Eckhoff (LSB-Ehrenmitglied), Franz Meyer (KSB Vechta), Hein-Jürgen Ehrlich (KSB Northeim) und Norbert Engelhardt (LSB).