Eine Antragsstellung ist zurzeit leider nicht mehr möglich. Das Förderprogramm ist aufgrund einer sehr hohen Nachfrage bereits deutlich überzeichnet.
Im Zuge der Bewältigung von Coronapandemie und Energiekrise werden Sportvereine mit max. 5.000 € bei der Sicherung und Entwicklung von Sportangeboten unterstützt.
Förderfähig sind vor allem nachhaltig nutzbare Großsportgeräte für Outdoorsportangebote (z.B. Outdoorfitnessgeräte).
Nachgeordnet kann eine Förderung für die Errichtung von Anlagen für neue Outdoorsportangebote (z.B. Bouleanlagen oder Beachsportplätzen) erfolgen.
Mit dem Programm sollen Vereine dabei unterstützt werden bestehende Angebote ins Freie zu verlagern oder (neue) Outdoorsportarten dauerhaft anzubieten bzw. auszuweiten.
Darüber hinaus förderfähig sind Kleinmaterialien/-maßnahmen, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Sicherung von Sportangeboten in bestehenden Sporträumen beitragen. Materialien und Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit maximal 2.000 € gefördert.
Gefördert werden z.B.
Nicht förderfähig ist der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte.
Eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Auch hierbei werden Maßnahmen zur Energieeinsparung mit maximal 2.000 € gefördert, die Höchstsumme der Förderung liegt bei 5.000 € in Summe.
Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
Weitere Hinweise:
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine Antragsstellung ist zurzeit leider nicht mehr möglich. Das Förderprogramm ist aufgrund einer sehr hohen Nachfrage bereits deutlich überzeichnet.