News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Aufstockung Kurzarbeitergeld und Fortzahlung ÜL-Pauschale

Der LandesSportBund Niedersachsen informiert:

Aufstockung Kurzarbeitergeld

Gemeinnützige Sportvereine können das Kurzarbeitergeld auf über 80 % des bisherigen Entgelts aufstocken, wenn dies auf der Grundlage eines Tarifvertrages oder anderer kollektivrechtlicher Vereinbarungen erfolgt. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Niedersächsische Ministerium für Finanzen hingewiesen. Der LandesSportBund Niedersachsen hat das Dokument des BMF „FAQ zu Fragen der Gemeinnützigkeit in der Coronakrise“ auf seiner Homepage online gestellt. Dort findet sich im Abschnitt „X Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ der Hinweis unter Frage 13 auf S. 13: https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/BMF_Steuern_Corona__5_2020.pdf

 

Fortzahlung ÜL-Pauschale

Gemeinnützige Sportvereine können die ÜL-Pauschale vorübergehend gemeinnützigkeitsunschädlich fortzahlen, wenn die Tätigkeit bedingt durch die Corona-Krise nicht möglich ist.. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Niedersächsische Ministerium für Finanzen hingewiesen. Der LandesSportBund Niedersachsen hat das Dokument des BMF „FAQ zu Fragen der Gemeinnützigkeit in der Coronakrise“ auf seiner Homepage online gestellt Dort findet sich im Abschnitt „X Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ der Hinweis unter Frage 11 auf S. 22: https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/BMF_Steuern_Corona__5_2020.pdf