News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Corona-Verordnung ab 22. September

Die Landesregierung hat die neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die bis 10. November 2021 gilt.

Die Dokumente liegen hier: https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/corona-verordnung

Pressemitteilung 21. September 2021

Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung: Gut geschützt in den Herbst – mehr Möglichkeiten durch mehr 2G.

Für den Herbst rechnen viele Expertinnen und Experten mit einem deutlichen Anstieg der Infektionen und vor allem auch mit einer höheren Zahl von vor allem ungeimpften Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern. Damit Niedersachsen gut geschützt in den Herbst geht, sieht die geänderte Corona-Verordnung auch weiterhin sowohl präventive Maßnahmen vor als auch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen für Situationen, in denen eine Ansteckung mit dem COVID-19 Virus droht.

Die Indikatoren werden an die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen in § 28 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angepasst – neuer Leitindikator wird dementsprechend die „Hospitalisierung“ (Neuaufnahmen). Die Warnstufen zwei und drei werden ausgestaltet (siehe auch beigefügte Grafik). Erweitert werden die Möglichkeiten für Betreiberinnen und Betreiber sowie Veranstalterinnen und Veranstalter freiwillig auf die 2G-Regel überzugehen mit der Folge, dass auf Abstand, Maske und zum Teil auch auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann. In einigen Bereichen wird ab Warnstufe zwei bzw. Warnstufe drei dann die 2G-Regel verpflichtend. 

Die geänderte Verordnung orientiert sich dabei an folgenden Grundsätzen:

Zusammenkünfte werden nach Gefährdungsgrad einer Mehrfachansteckung betrachtet. Familientreffen werden daher anders behandelt als Großveranstaltungen

Wie bisher auch gibt es eine Abstufung zwischen drinnen und draußen.

Vor verpflichtendem 2G verschärftes 3G mit PCR-Test für Ungeimpfte

Verpflichtendes 2G statt Schließung

Schließungen sind ultima ratio und nur für die Innenbereiche von Discotheken ab Warnstufe 3 vorgesehen.

Die geänderte Corona-Verordnung soll sieben Wochen lang in Kraft bleiben, also bis zum
10. November 2021 - anderthalb Wochen nach den niedersächsischen Herbstferien, um hier Handlungssicherheit über die Ferienzeit hinaus zu gewährleisten. Zudem ist die weitere Infektionsentwicklung noch nicht wirklich absehbar. Zwar scheint sich der zum Ende der Sommerferien recht deutliche Anstieg der Neuinfektionen gerade abzuflachen, aber mit Blick auf die anstehende kältere und nassere Jahreszeit und etwaige Rückkehrende aus den Herbstferien kann keinesfalls Entwarnung gegeben werden.