News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Für Sportstätten, die in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen, ist eine Förderung über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten möglich. Gefördert wird die bauliche Sanierung und der Ausbau sowie in Ausnahmefällen auch der Neubau von Sportstätten.Die Antragstellung muss durch die Kommune als Zuwendungsempfänger bis zum 27.04.2022 beim jeweils örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) erfolgen.

Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördermittel können zusammen mit dem Eigenanteil des Zuwendungsempfängers (Stadt/Gemeinde) an Dritte (Letztempfänger), wie z. B. Landkreise, Samtgemeinden oder Vereine, weitergeleitet werden.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten