Betroffen sind z.B. das Klettern an Felsen in den Landkreisen Wolfenbüttel, Osterode, Göttingen, Holzminden und Hameln-Pyrmont. Auch öffentliche Veranstaltungen sind nicht generell ausgeschlossen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dies jetzt den Landkreisen in einem Erläuterungsschreiben zu den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes mitgeteilt. „Wir freuen uns, dass sich das Ministerium der Auffassung der Sportorganisation angeschlossen hat“, sagte der Vorstandsvorsitzende des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen, Reinhard Rawe. Der LSB hatte sich gemeinsam mit dem <link http: www.landesverband-bergsteigen-niedersachsen.de external-link-new-window external link in new>Landesverband Bergsteigen Niedersachsen und der<link http: ig-klettern-niedersachsen.de external-link-new-window external link in new> Interessengemeinschaft (IG) Klettern Niedersachsen dafür eingesetzt, dass Klettern seitens der Eigentümer nicht generell als unzumutbare Nutzung eingestuft werden kann.
Bei einer unverhältnismäßigen Frequentierung von Kletterfelsen, verbunden mit erheblichen Belastungen oder Waldschäden für den Eigentümer, sollten nach Auffassung des Ministeriums die Akteure vor Ort Abstimmungen vornehmen.
Zudem hat das Ministerium angekündigt, <link http: www.ml.niedersachsen.de portal external-link-new-window external link in new>den bestehenden Ausführungserlass in Kürze anzupassen.
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Ralf Gantzhorn