News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- LSB begrüßt Entwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung, weil er einen erheblichen Abbau bürokratischer Hürden für Sportvereine vorsieht.

Mit dem Gesetz will die Landesregierung vergaberechtliche Vorgaben aus der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages umsetzen – u.a. die Harmonisierung der Landesvergabevorschriften für Zuwendungsempfänger (z. B. Sportvereine, Privatpersonen) mit den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und eine Entlastung der Kommunen durch Anhebung der Eingangsschwelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes.

Der LSB „begrüßt die Änderung, dass Sportvereine zukünftig nur noch bei Maßnahmen über dem jeweiligen Schwellenwert gemäß §106 GWB (derzeit für Bauaufträge: 5.548.000 Euro) das NTVergG anwenden müssen“, heißt es in der Stellungnahme des LSB an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung im Rahmen der Verbandsbeteiligung. Die Verabschiedung des Gesetzes würde für die Sportvereine und ihre ehrenamtlich Tätigen bei Maßnahmen des Sportstättenbaus einen erheblichen Abbau bürokratischer Hürden nach sich ziehen. „Wir danken für die Berücksichtigung der Interessen der Sportvereine und die Bereitschaft die hohe Belastung des Ehrenamts zu reduzieren“, sagte LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe. Der LSB kenne die ablehnende Haltung des DGB gegenüber dem Entwurf. „Selbstverständlich spricht sich auch der LSB gegen Lohndumping und Tarifflucht aus. Das Gesetz wäre aber eine wirksame Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Sport. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber eine für alle gesellschaftlichen Gruppen tragbaren Interessenausgleich findet.“