News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Rat will Vereine mehr fördern

Der Rat der Stadt Göttingen hat einem Antrag des Stadtsportbundes zugestimmt, dass der Etat für die SozialCard (SC) der Stadt aufgestockt wird, um die integrative Arbeit der Sportvereine zu unterstützen.

Mit der SozialCard der Stadt Göttingen sollen Menschen in einer schwierigen Lebenslage über die Gewährung öffentlicher Leistungen hinaus unterstützt werden. Bildungs- und Qualifikationschancen sollen hierdurch angeglichen und faire gesellschaftliche Mitwirkung ermöglicht werden. Die SozialCard erhalten Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Wohngeld (WoGG), von Sozialhilfe (SGB XII) sowie von Leistungen  nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 Für den „Sport-Etat“ der SozialCard ist der Stadtsportbund (SSB) Göttingen im Auftrag der Stadt seit 2009 zuständig. Bisher erhielten die Sportvereine im SSB für jugendliche Mitglieder bis 18 Jahren eine Beihilfe in Höhe von 6,00€ monatlich.

„Diese Beihilfe wird nun ab 2016 auf 8,00€ aufgestockt werden“ erläutert Christian Steinmetz (stellv. SSB Vorsitzender für Finanzen) und erklärt, dass „für die Sportvereine dafür das bisherige einfache und unbürokratische Antragsverfahren gilt“.

Die Sportvereine können also nun wie bisher beim SSB quartalsweise abrechnen.

Eine weitere Anregung des SSB fand ebenfalls Zustimmung im Rat. Die ehrenamtliche Arbeit der Sportvereine mit Flüchtlingen soll ebenfalls unterstützt werden. Damit wird gezielt das zusätzliche Engagement der Vereine in der Flüchtlingsarbeit gefördert. Durch die Vereinsmitgliedschaft sollen die Menschen besser und schneller in die Gesellschaft eingegliedert werden. Für jugendliche Flüchtlinge, die Mitglied im Sportverein werden, sind dann Unterstützungen über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes möglich. „Wir sind froh, dass wir mit der Stadt Göttingen ein so positives Ergebnis für unsere Vereine erzielt haben, um die tolle ehrenamtliche Arbeit weiterhin zu unterstützten“, berichtet Steinmetz. Die im Haushalt der Stadt etatisierten und vom Rat beschlossen Erhöhungen müssen noch von der Landesregierung genehmigt werden.