Niedersachsen stärkt den Spitzensport – und zwar ganz konkret bei der Studienplatzvergabe. In der geplanten Novelle des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (NHZG) bekommt die Förderung von Athlet*innen einen deutlich höheren Stellenwert.
Neu ist die sogenannte Profilquote: Hochschulen können künftig einen festen Anteil ihrer Studienplätze – bis zu 20 Prozent – speziell für Menschen reservieren, die aus wichtigen Gründen an einen Studienort gebunden sind. Dazu zählen vor allem Sportler*innen, die Teil eines Bundeskaders des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind.
Das bedeutet: Spitzensportler*innen erhalten einen klaren Vorteil, wenn sie Studium und Leistungssport miteinander verbinden müssen und deshalb nicht frei wählen können, an welchem Ort sie studieren. Damit wird ihre besondere Situation erstmals ausdrücklich im Gesetz anerkannt.
Die Änderung sorgt dafür, dass duale Karrieren besser planbar werden – und macht Niedersachsen für leistungsorientierte Sportler*innen als Trainings- und Studienstandort noch attraktiver.