Schwerpunktförderung

Die Schwerpunktförderung stellt für die Landesfachverbände die höchste Stufe Leistungssportförderung dar. 2018 fördert der LSB die Sportarten

Kriterien

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

•  DOSB-bzw. BMI-anerkannter Bundesstützpunkt oder Schwerpunktsetzung

•  abgestimmter Leistungssport-Strukturplan/ regionale Zielvereinbarungen

•  Leistungssportstrukturen zur Entwicklung von Sportlerinnen und Sportler von der allgemeine Grundausbildung bis zum Anschlusstraining oder bis zum Hochleistungstraining

• Erfolg bei Deutschen Nachwuchsmeisterschaften bzw. Qualifikation zu int. Nachwuchsmeisterschaften

• Talentsuche möglichst unter Einbeziehung der Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“

•  Pool an qualifizierten Trainern

• Angemessener Anteil von Eigenmitteln (ordentlicher Haushalt) an der Finanzierung des Leistungssports

• sportfachliche Kooperation zwischen Landes- und Spitzenfachverband (wodurch nachgewesen?)

• abgestimmter Leistungssport-Strukturplan

• olympische/paralympische und deaflympische Sportarten

• Athletenpotential in Hinblick auf Teilnahme an Olympischen Spielen/ Paralympics/ Deaflympics

• positive Positionierung des Spitzenfachverbandes zum Standort Niedersachsen, durch finanzielles Engagement untermauert

• enge sportfachliche Kooperation zwischen Landes- und Spitzenfachverband, insbesondere an der Schnittstelle vom Landes- zum Bundeskader, bestenfalls durch Einsatz einer mischfinanzierten Trainerstelle

• Leistungssportpersonalkonzept

• Bestehen einer Kooperationsvereinbarung mit dem LSB

• Teilnahme an den jährlich einmal stattfindenden Strukturgesprächen, unter Beteiligung des SFV, mit Abschluss von verbindlichen Zielsetzungen

• Unterhaltung eines Stützpunktsystems