Innovationsförderung

Die Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche – auch den organisierten Sport. 
Mit dem Förderprogramm „Digitalisierung im Sportverein – Innovationen kreieren“ fördern wir gezielt neuartige, digitale Lösungen, die das Ehrenamt stärken, Vereinsstrukturen modernisieren oder das Vereinsangebot revolutionieren. 

HINWEIS: Die Antragsstellung ist vom 15.09.2025 bis zum 09.11.2025 möglich.

Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung!

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden ausschließlich Projekte mit echtem Innovationscharakter, das heißt: 

  • Ideen, die es so noch nicht in Sportvereinen in Niedersachsen gibt, 
  • technische oder digitale Neuerungen, die neuartige Wege eröffnen, 
  • und Konzepte, die über den aktuellen Stand hinausgehen und zukunftsweisend sind. 

Die Projekte sollen Vorbildcharakter haben und noch nicht in der Sportvereins-Praxis erprobt worden sein. Es geht um das Entwickeln und erstmalige Umsetzen von digitalen Ideen mit Modellpotenzial. 

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt – gesucht sind mutige, unkonventionelle und visionäre Lösungen. 

Welchen Umfang hat die Förderung?

Bis zu 20.000€ bei einer 100% Förderung 

  • Wenn Ihre förderfähigen Ausgaben unter 5.000 € liegen, erhalten Sie den entsprechenden Betrag vollständig erstattet (z. B. bei 3.000 € Ausgaben erhalten Sie 3.000 € Förderung). 
  • Wenn Ihre Ausgaben 20.000 € oder mehr betragen, erhalten Sie höchstens 20.000 € Förderung, auch wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliche Mitglieder im LSB sind, sowie Sportbünde.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist das Antragsformular „Innovationsförderung Digitalisierung im Sportverein - Innovationen kreieren“ auszufüllen und bei der zuständigen Person digital einzureichen.

Anträge können vom 15.09.2025 bis zum 09.11.2025 gestellt werden.

Zum Antrag

ACHTUNG: Der Antrag ist erst vollständig eingereicht, wenn dieser mit Unterschrift per Mail an digitalisierung@lsb-niedersachsen.de gesendet wurde und eingegangen ist.

Antrag vorab anschauen? Zum Musterantrag

Wie läuft die Förderung?

Eine Bewerbung kann bis zum 09.11.2025 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 08.12.2025. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 08.12.2025 und läuft maximal bis zum 31.03.2027.

Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt. Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt (auf Antrag kann eine Auszahlung in zwei Raten erfolgen).

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

  • Erst nach Antragsstellung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.  
  • Die Mittelauszahlung erfolgt auf Anforderung nach Durchführung der Maßnahme.
  • Für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit Voraussetzung.  
  • Bei Kleinbeträgen bis zu 250 € (inkl. USt) können Quittungen anerkannt werden. 
  • Für höhere Beträge ab 250 € müssen Rechnungen mit einem Zahlungsbeleg vorliegen. 
  • Bei Beträgen ab €1.000,00 € muss eine unbare Zahlung (z. B. Überweisung, EC-Karten-Zahlung) erfolgen. 
  • Rechnungen und Belege müssen auf die Fördermittel empfangende Organisation ausgestellt sein und von dieser direkt bezahlt werden. Auslagenersatz wird anerkannt, wenn die Fördermittel empfangende Organisation die getätigten Auslagen nachweislich erstattet. 
  • Die Originalunterlagen sind für Prüfzwecke zehn Jahre vom Förderungsempfänger aufzubewahren. 

 

Etwaige Verzögerungen der Maßnahme und Änderungen im Finanzierungsplan sind dem LSB unverzüglich mitzuteilen und müssen abgestimmt werden.  

 

Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 26.05.2027 beim LSB Niedersachsen einzureichen (ausschließlich per E-Mail an digitalisierung@lsb-niedersachsen.de):  

  • Verwendungsnachweis für die Mittelauszahlung
  • BestPractice-Bericht (zu erstellen per MS-Forms)
  • Teilnahmebescheinigung für die BestPractice-Veranstaltung am 27.02.2027

Entscheidend für das Projekt sind

  • Innovationsgehalt und Digitalisierungsgrad 
  • Übertragbarkeit auf andere Vereine (Modellcharakter) 
  • Nachhaltigkeit und Verstetigung des Projekts 
  • Nutzen für den Verein, seine Engagierten und seine Mitglieder
    • Bei Sportbünden und LFV: Nutzen für die Mitgliedsvereine, deren Engagierten und deren Mitglieder

  • Qualität der Projektplanung und Realisierbarkeit 

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

In allen Veröffentlichungen ist ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Kontakt

Sönke Nordmeyer

Referent Digitalisierung Vereinsservice