HINWEIS: Die Antragsstellung ist vom 15.09.2025 bis zum 09.11.2025 möglich.
Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung!
Gefördert werden ausschließlich Projekte mit echtem Innovationscharakter, das heißt:
Die Projekte sollen Vorbildcharakter haben und noch nicht in der Sportvereins-Praxis erprobt worden sein. Es geht um das Entwickeln und erstmalige Umsetzen von digitalen Ideen mit Modellpotenzial.
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt – gesucht sind mutige, unkonventionelle und visionäre Lösungen.
Bis zu 20.000€ bei einer 100% Förderung
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliche Mitglieder im LSB sind, sowie Sportbünde.
Es ist das Antragsformular „Innovationsförderung Digitalisierung im Sportverein - Innovationen kreieren“ auszufüllen und bei der zuständigen Person digital einzureichen.
Anträge können vom 15.09.2025 bis zum 09.11.2025 gestellt werden.
ACHTUNG: Der Antrag ist erst vollständig eingereicht, wenn dieser mit Unterschrift per Mail an digitalisierung@lsb-niedersachsen.de gesendet wurde und eingegangen ist.
Antrag vorab anschauen? Zum Musterantrag
Eine Bewerbung kann bis zum 09.11.2025 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 08.12.2025. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 08.12.2025 und läuft maximal bis zum 31.03.2027.
Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt. Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt (auf Antrag kann eine Auszahlung in zwei Raten erfolgen).
Etwaige Verzögerungen der Maßnahme und Änderungen im Finanzierungsplan sind dem LSB unverzüglich mitzuteilen und müssen abgestimmt werden.
Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 26.05.2027 beim LSB Niedersachsen einzureichen (ausschließlich per E-Mail an digitalisierung@lsb-niedersachsen.de):
Bei Sportbünden und LFV: Nutzen für die Mitgliedsvereine, deren Engagierten und deren Mitglieder
In allen Veröffentlichungen ist ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.