Selbstcheck zur Energieeinsparung: Download-Formular
Energie- und Beleuchtungsberatungen ab 1. August: Bereitstellen von Finanzhilfemitteln
Solarcheck für Mitgliedsvereine seit Mai als kostenfreie „Impulsberatung Solar“: nach einem Vorcheck zu den Basisdaten zum Objekt/Gebäude des Vereins durch den LSB kann ein Vor-Ort-Termin mit einer Solarberaterin oder einem Solarberater vereinbart werden. Hier geht's lang
Mehr Informationen hier: https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/sportstaettenbau/energieeinsparung
Wenn ein Sportverein Arbeitgeber ist, dann muss er – von wenigen Ausnahmen abgesehen - im September auch die Energiepreispauschale (EPP) auszahlen. Für welche Personengruppen dies gilt, erfahren Sie unter dem Vereinsinformationssystem: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/aktuelles
Beispielsweise wäre dies der Fall, wenn in Ihrem Verein geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannte 450,- €-Kräfte) arbeiten und es sich dabei um das erste Dienstverhältnis handelt. Haben die 450,- €-Kräfte noch eine hauptberufliche Tätigkeit, dann bekommen sie die EPP vom Hauptarbeitgeber ausgezahlt.
Der LandesSportBund Niedersachsen empfiehlt seinen Mitgliedern, sich in Zweifelsfällen an die jeweilige Steuerkanzlei zu wenden.
Referent: Sportentwicklungsplanung, Fachliche Begleitung Sportstättenbau, Veranstaltungen und Seminare