Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung auf Basis der Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") ausgeweitet. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus besteht die Möglichkeit Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:
Anträge auf Zuwendung können das ganze Jahr über beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das Antragssystem easy-Online.
Für den Beginn des Vorhabens sollten 5 Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrages eingeplant werden.
Sportvereine können für folgende Maßnahmen eine investive Förderung beantragen:
Förderschwerpunkt | max. Förderhöhe |
---|---|
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung | 35 % |
Raumlufttechnische Anlagen | 40 % |
Innen- und Hallenbeleuchtung | 40% |
Radabstellanlagen | 55% |
Radabstellanlagen in einem Radius von hundert Metern zu einem Bahnhof oder einer Haltestelle | 75 % |
Rechenzentren / Serverräume | 55% |
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen | 55 % |
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern | 55 % |
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | 55 % |
Verschattungsvorrich-tungen mit Tageslichtnutzung | 55 % |
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 € ergibt.
Um die Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren zu unterstützen, profitieren Antragsteller*innen aus den betroffenen Regionen von einer um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote. In Niedersachsen können Antragsteller*innen aus dem Helmstedter Revier (Stadt Braunschweig, Kreis Helmstedt, Kreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg) von einer bis zu 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote profitieren.
Der LandesSportBund hat am 03. Novmeber 2016 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Förderung von Sportstätten durch Bundesmittel - Die Kommunalrichtlinie“ angeboten. Die Teilnehmenden wurden über das neue Förderprogramm sowie über Einsparpotentiale und Fallstricke bezüglich der Verwendung von LED-Technik sowie bei der Antragstellung informiert.
Bei Fragen stehen Ihnen Beraterinnen und Berater unter 030/39001-170 bzw. über das Beratungsangebot zur Verfügung.
Anmerkung:
Eine Beantragung von zusätzlichen Sportstättenbaufördermitteln ist möglich.
Referent: Baufachliche Begleitung, Beratung Sportstättenbauförderung und sonstige Förderprogramme