Minijob-Förderung

Mit den Förderprogrammen zur Mitgliederentwicklung unterstützt der LSB Niedersachsen Sportvereine dabei, ihre ehrenamtlichen Strukturen zu stärken. Dafür können Vereine einen Zuschuss für eine Minijobkraft erhalten, die gezielt bei der Gewinnung und Bindung von Engagierten mitwirkt und das Ehrenamt im Verein entlastet (keine allgemeinen Verwaltungsaufgaben...). 
Im Rahmen der Minijob-Förderung können Sportvereine einen Zuschuss von 500 € pro Monat für Personalkosten erhalten, wenn eine neu eingestellte, geringfügig beschäftigte Person (Minijobber*in) im Verein eine der Themenschwerpunkte übernimmt.

Informationsveranstaltungen

Du willst mehr erfahren…

  • wie die Antragstellung abläuft,
  • welche Förderbedingungen gelten und
  • wie die Abrechnung funktioniert.

…melde dich gerne zu einer Info-Veranstaltungen zu der Minijobförderung an:

Am 02.03.2026 - 18:00 - 19:00 Uhr:

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Minijobs im Verein: Einfach abrechnen

Erfahren Sie kurz und knapp alles Wichtige rund um die Abrechnung von Minijobs im Verein! 

Weitere Informationen zu Recht, Finanzen, Steuern usw. im Sportverein finden Sie in unseren Qualifix-Angeboten.

Bewerbungszeitraum für die Förderung durch den LSB

03.02.2026 – 16.03.2026 Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung! 

Wir empfehlen, den Arbeitsvertrag (Mustervertrag) erst nach Bewilligung durch den LSB abzuschließen. 

Projektzeitraum

Im Zeitraum vom 03.02.2026 bis zum 30.09.2028 wird ein*e Minijobber*in maximal 24 Monate gefördert. Der Projektzeitraum kann frühstens mit Antragstellung beginnen. 

Der Versand der Bewilligungsschreiben und Ablehnungen erfolgt bis zum 01.04.2026 

Fördersumme

Im Rahmen der Minijob-Förderung können Sportvereine einen Zuschuss von 500 € pro Monat für Personalkosten erhalten, wenn eine neu eingestellte, geringfügig beschäftigte Person (Minijobber*in) im Verein eine der folgenden Aufgaben übernimmt.

Der Zuschuss wird als Festbetrag für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gewährt. Der Förderzeitraum beginnt mit dem ersten vollen Monat des Arbeitsverhältnisses und endet mit dessen Beendigung, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten. Ein Wechsel der geförderten Person ist grundsätzlich unschädlich. 
Tipp: Stellen Sie die Minijobber*in zum 01. eines Monats ein. 

Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB Niedersachsen sind. 

Aufgabenbereiche des Minijobs

A Schwerpunkt Freiwilligenmanagement (FWM) 

  • Unterstützung bei der Bindung und Gewinnung von freiwillig Engagierten 
  • Bedarfsanalyse der Engagierten 
  • Aufgabenbeschreibungen erstellen 
  • Ansprache und Gewinnung 
  • Anerkennung- und Wertschätzungsformate 

 

B Schwerpunkt Digitalisierung 

  • Vereinfachung der Kommunikation und der Zusammenarbeit im Verein durch Digitalisierung 
  • Entlastung von Engagierten durch Digitalisierung 
  • Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten durch Digitalisierung 
  • Förderung von Engagement durch effektive und digitale Öffentlichkeitsarbeit 

 

C Schwerpunkt Ganztagskoordination im Sportverein   

  • Maßnahmen, die dazu beitragen, ein lokales Netzwerk zwischen dem Sportverein und Ganztagsschule/n und ggf. weiteren Partnern aufzubauen. 
  • Maßnahmen, die dazu beitragen Personal für die Durchführung von Sport- und Bewegungsangeboten zu gewinnen und ggf. zu qualifizieren. Hierzu zählt auch die Sensibilisierung und Förderung der Engagementbereitschaft bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen (auch außerhalb des Vereins). 
  • Maßnahmen, die dazu beitragen Sport- und Bewegungsangebote (z.B. in Form einer AG) an einer Ganztagsschule umzusetzen/anzubieten. 
  • Maßnahmen, die dazu beitragen Ferienangebote an einer Ganztagsschule umzusetzen/anzubieten. 

 

D Schwerpunkt Quartiersarbeit 

  • Sozialraum stärken: Sportvereine werden im Quartier sichtbarer und stärker eingebunden.  
  • Niedrigschwellige Angebote ausbauen: Mehr Bewegung, Begegnung und Alltagsnähe für alle im Stadtteil/vor Ort. 
  • Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für ALLE Menschen: Stärkung unterrepräsentierter Gruppen, z.B. Menschen mit Migrationsgeschichte, ältere Menschen oder von sozialer Ungleichheit betroffene Menschen.  
  • Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Engere Zusammenarbeit in Netzwerken, z.B. mit sozialen Trägern, Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen. 
  • Sensibilisierung der Vereine stärken: Aufzeigen der Chancen von Sportverein und Quartiersarbeit als gemeinsame Zukunfts- und Entwicklungsstrategie. 

Hinweise zu geförderten Maßnahmen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind. 

Weitere Einschränkungen:  

  • Wenn Ihr Verein im Rahmen der Minijobförderung 2023, 2024 oder 2025 bereits eine Bewilligung erhalten hat, kann der gleiche Schwerpunkt nicht erneut gefördert werden. Eine erneute Antragsstellung für den gleichen Schwerpunkt ist zunächst nicht möglich.  
  • Wenn Ihr Verein in den vergangenen Minijob-Förderrunden bereits zwei Bewilligungen erhalten hat, wird ihr Verein nachrangig behandelt.  

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist ein Antrag „Minijob-Förderung“ im Förderportal auszufüllen und einzureichen. Der Antrag kann für eine Minijob-Stelle und einen Themenschwerpunkt (Freiwilligenmanagement, Digitalisierung, Ganztagskoordination oder Quartiersarbeit) gestellt werden. 

Anträge können vom 03.02.2026 bis zum 16.03.2026 über das Förderportal online gestellt werden.  
Bewilligungen und Ablehnungen werden bis zum 01.04.2026 über das Förderportal ausgestellt. 

Wie läuft die Förderung?

Im Zeitraum vom 03.02.2026 bis zum 30.09.2028 wird ein*e Minijobber*in maximal 24 Monate gefördert. Wird der Arbeitsvertrag zwischen Verein und einem*er Minijobber*in für länger als 24 Monate geschlossen, werden maximal die ersten 24 vollen Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses bezuschusst!  
Der Maßnahmebeginn vor einer Bewilligung ist auf eigenes Risiko möglich. Der LSB empfiehlt den Arbeitsvertrag (Mustervertrag) erst nach Bewilligung durch den LSB abzuschließen. 

 

Personalausgaben, die außerhalb des Förderzeitraums entstehen, sind nicht förderfähig
Gefördert werden nur Minijobber*innen, die für dieses Projekt neu eingestellt werden.

Bereits bestehendes Personal kann nicht gefördert werden. 

Ein Wechsel der Stelleninhaber*in während des Projektzeitraums ist grundsätzlich möglich. 

 

Hinweis:  
Wenn sich vor der Bewilligung die Anzahl der förderfähigen Monate ändert oder zusätzliche Einnahmen (z. B. Zuschüsse, zweckgebundene Spenden,...) erzielt werden, muss dies dem LSB Niedersachsen im Förderportal unverzüglich mitgeteilt werden.
 

Hinweis zu Rahmenbedingungen von Minijobs

Welche Leistungen umfasst die Förderung?

Die Förderung der Stelle umfasst folgende Leistungen: 

Personalkostenzuschuss:  
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber wird beim Verein im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) angestellt. Der Verein (Arbeitgeber) erhält vom LSB aus den Mitteln des Förderprogramms „Mitgliederentwicklung“ einen Zuschuss von 500 € pro Monat. 

Welche Bedingungen gelten für die Vergütung?

Hinweis:
Die Entlohnung beträgt maximal 19,18 € pro Zeitstunde (60 min).
Eine Entlohnung über 19,18 € pro Zeitstunde ist nicht förderfähig. 

Bitte beachten Sie im eigenen Interesse den gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90€ - 2027: 14,60€ - 2028: vsl. weitere Erhöhung).  
Die Nichteinhaltung stellt einen Gesetzesverstoß dar, der eine Strafe nach sich ziehen kann.  

Welcher Rahmen gilt für den Vertrag?

Der Vertrag wird zwischen Antragsteller und Minijobber*in geschlossen.
Der Verein trägt die alleinige Verantwortung für den Abschluss des Arbeitsvertrags sowie für sämtliche arbeitsrechtlichen Pflichten, einschließlich aller erforderlichen Meldungen. Dabei ist das geltende Besserstellungsverbot zu beachten (maximale Entlohnung von 19,18 € pro Zeitstunde). 

Das Besserstellungsverbot des Landes Niedersachsen bedeutet, dass Beschäftigte aus öffentlichen Fördermitteln nicht besser vergütet oder gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes. Fördermittel dürfen also keine höheren Löhne, Zulagen oder Vorteile finanzieren, als nach den geltenden Tarifverträgen (z. B. TV‑L) zulässig wären. 

Bitte leisten Sie über den vereinbarten Arbeitslohn hinaus keine Zahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Fahrtkostenzuschüsse Wohnung - Arbeitsstätte, ...) ohne dies vorher mit dem LSB Niedersachsen abgestimmt zu haben. 

Darüber hinaus muss das Arbeitsverhältnis für den gesamten Förderzeitraum ordnungsgemäß bei der Minijob‑Zentrale angemeldet werden. Eine unterlassene Anmeldung stellt einen Gesetzesverstoß dar, der eine Strafe nach sich zieht.  

 

Hilfreiche Links: 

Welche Fördervoraussetzungen müssen erbracht werden?

Kann der Nachweis über die jeweilige Qualifizierungsmaßnahme innerhalb des Förderzeitraums nicht erbracht werden, ist die Förderung zurückzuzahlen. 

 

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Freiwilligenmanagement (FWM)" 

  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt bzw. hat am Basismodul Freiwilligenmanagement teilgenommen (10 LE). 
    Die 10 Lerneinheiten (LE) werden für die C-Lizenz der Vereinsmanager*in anerkannt 

 

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Digitalisierung" 

  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Modul Digitalisierung im (Sport-)Verein teil (10 LE).
    Die 10 Lerneinheiten (LE) werden für die C-Lizenz der Vereinsmanager*in anerkannt 

 

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Ganztagskoordination im Sportverein" 

  • Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Qualifixbaustein: „Sportverein & Ganztagsschulen“ teil. Die Online-Veranstaltung umfasst 4 Lerneinheiten und ist über das Bildungsportal des LSB buchbar. 
  • Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Online-Selbstlernkurs „Der Sportverein im Ganztag“ teil. Der Selbstlernkurs umfasst 3 Lerneinheiten und ist zeitnah über das Bildungsportal des LSB buchbar. 
  • Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber hospitiert an einer Ganztagsgrundschule ihrer/ seiner Wahl (Minimal 2 Zeitstunden) und füllt anschließend einen Hospitationsbogen aus (3 LE) 
    Die 10 Lerneinheiten (LE) werden für die C-Lizenz der Vereinsmanager*in anerkannt.  

 

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Quartiersarbeit“ 

  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Modul Quartiersarbeit im (Sport-)Verein teil (10 LE). 
    Die 10 Lerneinheiten (LE) werden für die C-Lizenz der Vereinsmanager*in anerkannt 

Weitere Kosten

Im Rahmen der Förderung können weitere Kosten auf Sie zukommen, damit Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. 

 
Beispielrechnung für die Förderung im Bereich Freiwilligenmanagement: 

  • Teilnahme am Basismodul Freiwilligenmanagement = 125€ + Fahrt-/Reisekosten nach Hannover 
  • Ggf. Fahrt-/Reisekosten nach Hannover für die Teilnahme am Netzwerktreffen für die Minijobbenden 
  • Anschaffung einer Software zur Lohnbuchhaltung --> DATEV LODAS Classic pro Monat 15,86€ x 12 Monate = 181,20€ 

Wie erfolgt die Nachweisführung?

Die in der Bewilligung genannte Richtlinie ist zu berücksichtigen. Nach einer erfolgreichen Bewilligung verpflichtet sich der antragsstellende Verein die folgenden Dokumente und Bescheinigungen für eine eventuelle Prüfung nach Abschluss des Projekts im Verein vorzuhalten. 

Nachweisführung der Minijobs: 

  • Lohnkontoausdruck und Lohnjournal  
    Hinweis: Das Lohnkonto/Lohnjournal soll über eine Personalverwaltungssoftware geführt werden. Excel-Tabellen werden nicht anerkannt.  
    Prominente Beispiele für Personalportale, welche Sie verwenden können:   

 

Alternativ zur Vorlage eines Lohnkontoauszugs oder Lohnjournals kann eine ordnungsgemäße Anstellung auch durch Kontoauszüge nachgewiesen werden: 

  • Kontoauszüge des Vereinskonto, aus denen die monatlichen Zahlungen an die minijobbende Person für jeden geförderten Monat hervorgehen
  • Kontoauszüge bzw. Nachweise aus dem Melde‑ und Beitragsverfahren der Minijob‑Zentrale, aus denen die abgeführten Abgaben an die Knappschaft sowie die gemeldeten Minijobber*innen ersichtlich sind. (Beispiel

Diese Variante wird vom LSB jedoch nicht empfohlen. 

 

Im Einzelfall können weitere Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Nachweis Anmeldung Minijob-Zentrale,..) erforderlich sein.  

 

 

Je nach Schwerpunkt:  

  • Teilnahmebescheinigung Basismodul Freiwilligenmanagement (10 LE) (bei Schwerpunkt Freiwilligenmanagement)  
  • Teilnahmebescheinigung: Modul Digitalisierung im (Sport-)Verein (10 LE) (bei Schwerpunkt Digitalisierung)  
  • Teilnahmebescheinigung Modul Quartiersarbeit (10 LE) (bei Schwerpunkt Quartiersarbeit) 
  • Teilnahmebescheinigung: Modul Ganztag (bei Schwerpunkt Ganztagskoordination) 
    • Basismodul „Sportverein & Ganztagsschulen“ (4 LE)  
    • Online-Selbstlernkurs „Der Sportverein im Ganztag“ (3 LE) 
    • Hospitation an einer Ganztagsschule (3 LE) 

Hinweis: Termine für die themenspezifischen Qualifikationen werden im Bildungsportal des LSB zu finden sein. 

 

Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Auszahlung kann in einer oder zwei Raten erfolgen: 

  1. Erste Rate (optional):  
    Sechs Monate nach dem Projektstart kann die erste Rate (50% der Fördersumme) über das Förderportal an den Verein ausgezahlt werden. 
  2. Zweite Rate: 
    Nach Projektende kann die zweite Rate über das Förderportal abgerufen werden. 
    Die Abforderung der zweiten Rate muss spätestens acht Wochen nach Projektende, jedoch bis spätestens 25.11.2028, erfolgen. 

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.  

Im Rahmen der Förderung…

… wirkt sich ein qualitativ guter Antrag positiv auf die Bewertung aus. 
… trägt die Auseinandersetzung mit dem beantragten Schwerpunkt im Verein positiv zur Bewertung bei. 
… trägt die Auseinandersetzung mit Möglichkeiten einer dauerhaften Finanzierung des Minijobs aus eigenen Mittel positiv zur Bewertung bei. 
… streben wir eine gerechte regionale Aufteilung an. 

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular im Förderportal bis zum 16.03.2026 ausfüllen und absenden.  
  2. Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail  
  3. Bewerbungsphase abwarten (03.02.-16.03.2026) 
  4. Bewilligung abwarten (bis zum 01.04.2026). 
  5. Arbeitsvertrag mit der Person des Minijobs erstellen und unterzeichnen.  
  6. Geplante Maßnahmen gemäß Antrag innerhalb des Förderzeitraumes (03.02.2026 bis spätestens 30.09.2028) umsetzen. 
  7. Die Abrechnung und den Nachweis spätestens innerhalb von acht Wochen nach dem Projektende über das Förderportal einreichen. 
  8. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus. 
  9. Zahlungseingang prüfen. 

Änderungen vorbehalten.

Förderantrag

Link zum LSB-Net: https://lsbni.it4sport.de/ (03.02.2026-16.03.2026)

Kontakt

Simon Zimmermann

Projektleitung Mitgliedergewinnung