HINWEIS: Die Antragstellung ist nicht mehr möglich!
A Schwerpunkt Freiwilligenmanagement (FWM) | B Schwerpunkt Kommunikation und Zusammenarbeit |
|
|
Es ist das Antragsformular „Minijob-Förderung“ auszufüllen und bei der zuständigen Person (Maximilian Hottop / mhottop@lsb-niedersachsen.de) einzureichen. Der Antrag kann für eine Minijob-Stelle und einen Themenschwerpunkt (Freiwilligenmanagement oder Kommunikation/Zusammenarbeit) gestellt werden.
Anträge können vom 08.01.2024 bis zum 11.02.2024 gestellt werden. Bewilligungen werden bis zum 01.03.2024 ausgestellt. Pro Antragsteller kann nur ein Antrag bewilligt werden.
Die Förderung der Minijobs gilt für maximal 12 Monate. Grundlage ist der Arbeitsvertrag mit der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber, der erst nach der Bewilligung unterzeichnet werden darf (spätestens mit dem 31.08.2025). Das Arbeitsverhältnis darf erst nach Bewilligung aufgenommen werden.
Hinweis zu Rahmenbedingungen von Minijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html
Personalkostenzuschuss:
Die stelleninhabende Person wird beim Verein im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Mini-Job“) angestellt. Der Verein (Arbeitgeber) erhält vom LSB aus den Mitteln des Sonderprogramms „Mitgliederentwicklung“ einen Zuschuss. Dieser beträgt max. 6.786,53 € bzw. 80% der förderfähigen Ausgaben für den Arbeitnehmeranteil (bis zu 538 €) und den Arbeitgeberanteil (Pauschalabgabe von rund 30 Prozent).
Die Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Entlohnung beträgt maximal 17,00 Euro pro Zeitstunde (60min). Über den Zuschuss hinausgehende Ausgaben sind vom Verein aus Eigenmitteln zu tragen. Es sind nur die Mittel abzurufen, die auch tatsächlich verausgabt wurden. Eventuelle Drittmittel sind dem LSB mitzuteilen.
Der Vertrag wird zwischen Antragssteller und Minijobber geschlossen. Der Abschluss von Arbeitsverträgen und alle arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Meldepflichten) erfolgen auf eigene Verantwortung des Vereins / Sportbundes / Landesfachverbandes.
Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Freiwilligenmanagement (FWM)":
Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Kommunikation und Zusammenarbeit"
Die Fördermittel werden in zwei Raten ausgezahlt. Die 1. Rate kann nach Bewilligung abgefordert werden. Die 2. Rate nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen.
Abrechnung und Nachweisführung der Minijobs:
Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Vertiefungsmodul Freiwilligenmanagement in Hannover -> 06.05.24, 09:30 bis 08.05.24, 16:00
Basismodul Freiwilligenmanagament - Blended Learning Format mit Präsenztag in Hannover -> 24.05.24 bis 21.06.24
Basismodul Freiwilligenmanagement in Hannover -> 12.08.24, 09:30 bis 14.08.24, 14:00
Basismodul Freiwilligenmanagement - Blended Learning Format mit Präsenztag in Hannover -> 27.09.24 bis 29.10.24
08.01.2024 – 11.02.2024
Die Förderung der Minijobs gilt für maximal 12 Monate. Grundlage ist der Arbeitsvertrag mit der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber, der erst nach der Bewilligung unterzeichnet werden darf.