Minijob-Förderung

Mit dem Sonderprogramm „Mitgliederentwicklung“ will der LSB auch die ehrenamtlichen Strukturen durch eine nebenberufliche Unterstützung stärken. Dies erfolgt im Rahmen einer Minijob-Förderung. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf der Gewinnung und Bindung von Engagierten sowie auf der Entlastung von Ehrenamtlichen.

HINWEIS: Die Antragstellung ist nicht mehr möglich! 

Aufgabenbereiche des Minijobs

A Schwerpunkt Freiwilligenmanagement (FWM) B Schwerpunkt Kommunikation und Zusammenarbeit
  • Unterstützung bei der Bindung und Gewinnung von freiwillig Engagierten
  • Bedarfsanalyse der Engagierten
  • Aufgabenbeschreibungen erstellen
  • Ansprache und Gewinnung
  • Anerkennung- und Wertschätzungsformate
  • Durchführung Audit / Zertifizierung Engagementfreundlicher Sportverein
  • Vereinfachung der Kommunikation und der Zusammenarbeit im Verein durch Digitalisierung
  • Entlastung von Engagierten durch Digitalisierung
  • Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten durch Digitalisierung
  • Förderung von Engagement durch effektive und digitale Öffentlichkeitsarbeit

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist das Antragsformular „Minijob-Förderung“ auszufüllen und bei der zuständigen Person (Maximilian Hottop / mhottop@lsb-niedersachsen.de) einzureichen. Der Antrag kann für eine Minijob-Stelle und einen Themenschwerpunkt (Freiwilligenmanagement oder Kommunikation/Zusammenarbeit) gestellt werden.
Anträge können vom 08.01.2024 bis zum 11.02.2024 gestellt werden. Bewilligungen werden bis zum 01.03.2024 ausgestellt. Pro Antragsteller kann nur ein Antrag bewilligt werden.

Wie läuft die Förderung?

Die Förderung der Minijobs gilt für maximal 12 Monate. Grundlage ist der Arbeitsvertrag mit der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber, der erst nach der Bewilligung unterzeichnet werden darf (spätestens mit dem 31.08.2025). Das Arbeitsverhältnis darf erst nach Bewilligung aufgenommen werden.

Welche Rahmenbedingungen gelten für Minijobs?

Hinweis zu Rahmenbedingungen von Minijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html

Welche Leistungen umfasst die Förderung?

Personalkostenzuschuss:
Die stelleninhabende Person wird beim Verein im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Mini-Job“) angestellt. Der Verein (Arbeitgeber) erhält vom LSB aus den Mitteln des Sonderprogramms „Mitgliederentwicklung“ einen Zuschuss. Dieser beträgt max. 6.786,53 € bzw. 80% der förderfähigen Ausgaben für den Arbeitnehmeranteil (bis zu 538 €) und den Arbeitgeberanteil (Pauschalabgabe von rund 30 Prozent).

Welche Bedingungen gelten für die Vergütung?

Die Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Entlohnung beträgt maximal 17,00 Euro pro Zeitstunde (60min). Über den Zuschuss hinausgehende Ausgaben sind vom Verein aus Eigenmitteln zu tragen. Es sind nur die Mittel abzurufen, die auch tatsächlich verausgabt wurden. Eventuelle Drittmittel sind dem LSB mitzuteilen.

Welcher Rahmen gilt für den Vertrag?

Der Vertrag wird zwischen Antragssteller und Minijobber geschlossen. Der Abschluss von Arbeitsverträgen und alle arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Meldepflichten) erfolgen auf eigene Verantwortung des Vereins / Sportbundes / Landesfachverbandes.

Welche Voraussetzung gibt es?

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Freiwilligenmanagement (FWM)":

  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt bzw. hat am Basismodul FWM teilgenommen
    • Termine finden Sie weiter unten
  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Online-Austauschtreffen: Minijob - FWM teil (Termin folgt)

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Kommunikation und Zusammenarbeit"

  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Online-Austauschtreffen: Minijob - Digitalisierung teil (Termin folgt)
  • Stelleninhaberin bzw. Stelleninhaber besucht ein Modul über 10 LE mit dem Thema "Projekterfolg und Digitalisierung im Sportverein" ONLINE (Termine folgen)

Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Fördermittel werden in zwei Raten ausgezahlt. Die 1. Rate kann nach Bewilligung abgefordert werden. Die 2. Rate nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen.

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Abrechnung und Nachweisführung der Minijobs:

  • Mittelanforderung 1. Rate
  • Endabrechnung / Verwendungsnachweis
    • Mittelanforderung 2. Rate
    • Kurzdokumentation
    • Lohnkontoausdruck und Lohnjournal
  • Teilnahmebescheinigung Basismodul Freiwilligenmanagement (nur bei Themenfeld A)

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Bildungsangebote Schwerpunkt (A) Freiwilligenmanagement

Vertiefungsmodul Freiwilligenmanagement in Hannover -> 06.05.24, 09:30 bis 08.05.24, 16:00

Basismodul Freiwilligenmanagement in Hannover -> 12.08.24, 09:30 bis 14.08.24, 14:00

Vertiefungsmodul Freiwilligenmanagement in Hannover -> 27.11.24, 09:30 bis 29.11.24, 16:00 Uhr

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail bis spätestens 11.02.2024 [mhottop@lsb-niedersachsen.de] an den LSB senden. Pro Antragsteller kann nur ein Antrag bewilligt werden.
  2. Bewerbungsphase abwarten (08.01.2024-11.02.2024)
  3. Bewilligung abwarten.
  4. Arbeitsvertrag mit der Person des Mini-Jobs erstellen und unterzeichnen.
  5. Geplante Maßnahmen gemäß Antrag innerhalb des Förderzeitraumes (bis spätestens 31.08.2025) umsetzen.
  6. Abrechnung und Nachweisführung, siehe Bewilligungsschreiben spätestens bis acht Wochen nach der Durchführung, per E-Mail [mhottop@lsb-niedersachsen.de] an den LSB senden.
  7. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  8. Zahlungseingang prüfen.

Bewerbungszeitraum für die Förderung durch den LSB

08.01.2024 – 11.02.2024

Förderzeitraum

Die Förderung der Minijobs gilt für maximal 12 Monate. Grundlage ist der Arbeitsvertrag mit der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber, der erst nach der Bewilligung unterzeichnet werden darf.