Richtlinie Sportstättenbau

Über diese Richtlinie werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.

Fördermöglichkeiten

Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).

 

Fördervoraussetzungen

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn 

  • das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Antragsberechtigten befinden oder
  • dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit in der Regel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen. bzw. unbefristete Verträge mit einer Erklärung des Verpächters, dass dieser nicht beabsichtigt den unbefristeten Vertrag in den nächsten 12 Jahren ab Antragstellung zu kündigen. 
    Ausnahmen bezüglich des Abschlusses und der Laufzeit der bestehenden Rechte bedürfen der Genehmigung durch den LSB.

 

Bei Baumaßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben muss der oder die Beauftragte des Antragstellenden bis max. 24 Monate vor Antragstellung an einer Veranstaltung zu den Fördergrundlagen der Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen (z.B. Online-Seminar) teilgenommen haben. Die Veranstaltungen in diesem Jahr finden am 23.04.26, 18.06.26, 20.08.26  und 17.09.26 jeweils am Donnerstag ab 18 Uhr statt.

Folgende Zugangslinks stehen für die Teilnahme bereit: 

23.04.26  - zur Anmeldung bitte hier klicken 

18.06.26  - zur Anmeldung bitte hier klicken 

20.08.26  - zur Anmeldung bitte hier klicken  

17.09.26  - zur Anmeldung bitte hier klicken  

Art und Höhe der Förderung

  • Die Förderung wird in Höhe von maximal 40 % der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 150.000€, gewährt.
  • Die Mindestförderhöhe bei Bewilligung muss 1.000 € betragen.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Bewilligung mind. 5.000 € betragen.
  • Die Zweckbindung beträgt 10 Jahre ab dem auf die Bewilligung folgenden Jahr.

Sportstättenbauförderportal

Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.

D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.

Dazu wählen Sie bitte auf der Startseite des LSB-Intranets "Oder hier registrieren" . 

Anschließend muss ein Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Daraufhin wird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein.

Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt:

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Die aktuelle Richtlinie finden Sie hier

Kontakt

Michaela Jung
Sachbearbeitung
Telefon: 0511 1268-113

Dirk Weidelhofer
Referent
Telefon: 0511 1268-182