GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Allgemeine Information des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. zur GEMA

GEMA ist die Abkürzung für die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie verwaltet die Nutzungsrechte von unter anderem Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Wird Musik öffentlich aufgeführt, so erhält die GEMA hierfür Geld und verteilt dieses wiederum an die Rechteinhaber.


Registrieren Sie Ihren Verein – sofern noch nicht geschehen – im Online-Portal der GEMA https://www.gema.de/de/musiknutzer/alles-online Dann können Sie sich im Anschluss mit Ihrem Account einloggen und Ihre Veranstaltungen anmelden. Außerdem erhält Ihr Verein eine eigene Kundennummer. Unter Nennung Ihrer Kundennummer erhalten Sie bei Fragen Auskunft bei der GEMA-Hotline. Teilweise finden sich noch alte Fragebögen im Internet oder sind im Vereinsrechner abgespeichert; diese werden größtenteils von der GEMA nicht mehr akzeptiert.


Der LandesSportBund Niedersachsen e.V.  hat über den DOSB einen eigenen Rahmenvertrag mit der GEMA, der nun auch bis Ende 2029 verlängert wurde. Dieser Vertrag sieht im Wesentlichen folgendes vor:

Grundsätzlich sind auch die Sportvereine, die Mitglied im LSB sind, verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen, wenn sie Musik nutzen. Wenn die Veranstaltung rechtzeitig bei der GEMA angemeldet wird, erhalten die Vereine aber durch die Mitgliedschaft im LSB 20 % Rabatt. Wird die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig bei der GEMA angemeldet, dann verfällt der 20 %-ige Rabatt. Die GEMA behält sich auch vor, Schadensersatz-ansprüche in Höhe von 100 % auf die normale Gebühr geltend zu machen.


Als Ausnahme sind gänzlich die Veranstaltungen von der GEMA-Gebühr befreit, die in dem GEMA-Vertrag  unter Nummer 5 mit den Punkten a – p aufgeführt sind.  Wichtig ist, dass die Veranstaltung exakt mit dem Wortlaut der abgegoltenen Nutzung übereinstimmt.  


Wenn Sie Fragen haben, dann schauen Sie einmal in unsere Datei, in der wir Fragen und Antworten zusammengestellt haben:
Fragen und Antworten
und/oder wenden Sie sich bitte an die zentrale Hotline der GEMA in Berlin, die Sie unter der Telefonnummer 030 58 99 99 58 erreichen. Halten Sie für das Telefonat bitte Ihre Kundennummer bereit.  Bedenken Sie jedoch, dass die dortigen Hotline-Mitarbeitenden nicht auf Sportorganisationen spezialisiert sind, sondern Anfragen aus ganz Deutschland und von den verschiedensten Firmen, Organisationen und Zusammenschlüssen erhalten. Es ist daher ratsam, selber auf den bestehenden Rahmenvertrag des LSB über den DOSB mit der GEMA hinzuweisen.


Für die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes e.V. gilt noch eine zusätzliche kleine Sondervereinbarung.  


Pauschalvertrag des Landes Niedersachsen:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat seit dem 01.11.2024 mit der GEMA einen eigenen Pauschalvertrag zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Vereine und Organisationen in Niedersachsen abgeschlossen. Danach wird die GEMA-Gebühr für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik je Organisation und Kalenderjahr übernommen. Von diesem Vertrag profitieren auch die niedersächsischen Sportvereine, die im LSB organisiert sind! Zunächst gilt vorrangig der Vertrag des Landessportbundes Niedersachsen. Sofern die Musiknutzung bei einer geplanten Veranstaltung nicht von diesem Vertrag umfasst ist, können Vereine die Leistungen des Niedersächsischen Pauschalvertrages in Anspruch nehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihr Verein hat seinen Sitz in Niedersachsen.
  • Ihr Verein ist gemeinnützig.
  • Die Mitarbeitenden Ihres Vereins arbeiten überwiegend ehrenamtlich.
  • Sie erheben keinen Eintritt.
  • Die Veranstaltungsfläche ist nicht größer als 500 m².
  • Es handelt sich nicht um eine Sportveranstaltung.
  • Die vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr wurden noch nicht ausgeschöpft.
  • Die Veranstaltung wird vor dem Stattfinden der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal angemeldet.


Loggen Sie sich mit Ihrem Account im GEMA-Online-Portal ein. Gehen Sie zu „Preisrechnung & Anmeldung“ und füllen Sie dann bitte alles aus. Bevor Sie im Schritt 6 die Anmeldung abschließen, schreiben Sie bitte in die Spalte „Bemerkung (optional)“ den Text „Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land Niedersachsen“.


Nähere Informationen zu diesem Vertrag finden Sie unter folgendem Link https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtliche-vereine-in-niedersachsen


Fällt Ihre Musiknutzung nicht unter die Punkte 5 a – p des Rahmenvertrages des Landessportbundes Niedersachsen e.V. und nicht unter die Sondervereinbarung des Deutschen Schützenbundes e.V. und auch nicht unter den Pauschalvertrag des Landes Niedersachsen, dann ist Ihre Musiknutzung bei einer Veranstaltung GEMA-pflichtig. Sie erhalten aber durch Ihre Mitgliedschaft im Landessportbund Niedersachsen e.V. 20 % Rabatt. 


Loggen Sie sich mit Ihrem Account im GEMA-Online-Portal ein. Gehen Sie zu „Preisrechnung & Anmeldung“ und füllen Sie dann bitte alles aus. Bevor Sie im Schritt 6 die Anmeldung abschließen, schreiben Sie bitte in die Spalte „Bemerkung (optional)“ den Text „Mitglied im Landessportbund Niedersachsen e.V. “. Bei Rechnungserhalt bitte kontrollieren, ob der Rabatt gewährt wurde.

Stand: Juni 2026

Kontakt

Sabine Tönnies
E-Mail: stoennies(at)lsb-niedersachsen.de
Tel: 0511 1268-140