Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.
Förderfähig sind vor allem nachhaltig nutzbare Sportgeräte für Outdoor-/Trendsportangebote (z.B. Outdoorfitnessgeräte, Großsportgeräte).
Nachgeordnet kann eine Förderung für die Errichtung von Anlagen für neue Outdoor-/Trendsportangebote (z.B. Bouleanlagen oder Beachsportplätzen), die Schaffung von Lagerflächen im Zusammenhang mit den Outdoor-/Trendsportangeboten (z.B. Container, Bungalow, SportBox) und die Installation von festem Sonnen- und Wetterschutz (z.B. Überdachungen, Sonnensegel) erfolgen.
Aufgrund der hohen Nachfrage des Förderprogramms können voraussichtlich nicht alle Anträge gefördert werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.
1. April bis 31. Oktober 2022
Luise Winkler, E-Mail: sru(at)lsb-niedersachsen.de