Meldung von Sportunfällen
Bitte melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Online-Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG-Sportversicherung.
Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!
Warten Sie bitte nicht erst ab, welche Folgen sich aus dem Unfall ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung bei der ARAG-Sportversicherung abgeben. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je 1.000 € schon nicht mehr geltend zu machen.
Unfälle von Kindern und Jugendlichen müssen über den örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisjugendpfleger an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) gemeldet werden.
Ausnahme hier: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.
Hier können Sie den Unfall melden.
Hier können Sie Ihren Haftpflichtschaden melden.