News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Corona-Sonderprogramm 2021: Anträge ab 1. Februar möglich

Pressemitteilung MI vom 27. Januar 2021

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht 2021 in die nächste Runde / Antragstellung vom 1. Februar bis 15. November 2021

Pistorius: „Wir werden die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 nicht alleine lassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können. Für den Innen- und Sportminister Pistorius ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft: „Mit der Möglichkeit einer, auch erneuten, Antragstellung im Jahr 2021 schaffen wir die Voraussetzungen, um gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, den Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen und so unsere vielfältige Sportlandschaft in Niedersachsen zu erhalten.“ Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50 000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Minister Pistorius begründet die finanzielle Unterstützung auch mit der gesellschaftlichen Rolle des Sports: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft. Sie haben auf verschiedenste Art und Weise einen erheblichen Anteil am gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und sind für ein gemeinsames Miteinander unerlässlich. Deshalb ist es auch umso wichtiger, sie in der aktuellen Situation entschlossen zu unterstützen, denn sie sind von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Gerade auch durch die Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie wird uns die Bedeutung der Sportvereine in dieser noch andauernden Phase des Verzichts und der Kontaktreduzierung in allen Gesellschaftsteilen so deutlich wie selten zuvor. Ich werde mich daneben weiter dafür einsetzen, dass wir einen verlässlichen Fahrplan für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs entwickeln, sobald die Umstände es zulassen. Gerade für die Kinder wird es wichtig sein, über den Sport wieder Anschluss zu bekommen und zu etwas mehr Normalität zurückzukehren. So lange das nicht geht, danke ich allen wiederholt für die große Disziplin und Geduld in diesem Zusammenhang, die so wichtig ist, damit wir alle möglichst gut durch diese schwere Zeit kommen.“

"Beitrag zur Zukunftssicherung"

Der Präsident des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, zeigte sich sehr erfreut, dass das Land die Initiative des LSB aus dem Herbst 2020 aufgegriffen und die im Vorjahr nicht verausgabten Mitteln nun erneut zur Verfügung stellt. "Wir sehen darin einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Absicherung unserer Mitgliedsvereine, der Landesfachverbände und Sportbünde."

LINK zur Richtlinie für das Corona-Sonderprogramm

LINK zum LSB-Intranet