News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- Fristverlängerung für die ÜL/T-Bezuschussung

Aufgrund des Systemwechsels und der damit verbundenen technischen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der ÜL/T-Bezuschussung hat der LSB-Vorstand beschlossen, die Frist zur Einreichung der ÜL/T-Bezuschussung in diesem Jahr bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Hintergrund sind insbesondere Probleme beim Auffinden einzelner ÜL/T-Lizenzen sowie beim Hinzufügen dieser zur Bezuschussungsliste im neuen LSB-Portal.

Wichtig: Damit die zuständigen Personen im Verein die ÜL/T-Bezuschussung bearbeiten können, benötigen sie die Funktion „ÜL/T bearbeiten“.

Da die Bearbeitung aller Anträge erst nach Ablauf der verlängerten Frist abgeschlossen werden kann, erfolgt die Auszahlung der ÜL/T-Bezuschussung – auch für Vereine, die ihre Bezuschussung bereits eingereicht haben – erst im Juli.

Unterstützung bei Problemen

Bei technischen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem LSB-Portal steht Ihnen das Team Digitalisierung & IT unter portal(at)lsb-niedersachsen.de zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zur Übungsleiterbezuschussung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sportbund. Bei fehlenden Lizenzen oder veralteten Gültigkeiten kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Landesfachverband.