Sie möchten anlässlich der Fußball-WM 2026 in Ihrem Sportverein, der Mitglied im Landessportbund Niedersachsen e.V. ist, Public Viewing veranstalten?
Sie fragen sich, ob und wie dieses bei der GEMA angemeldet werden muss?
- Grundsätzlich ist das Public Viewing GEMA-pflichtig und muss bei der GEMA angemeldet werden.
- Durch den Vertrag des LandesSportBundes Niedersachsen über den DOSB mit der GEMA sind die Public Viewing-Veranstaltungen nicht gänzlich abgegolten, Sie bekommen aber einen Rabatt von 20 %.
- Eventuell ist das Public Viewing aber über den Vertrag des Landes Niedersachsen abgegolten.
Dafür müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Verein hat seinen Sitz in Niedersachsen.
- Ihr Verein ist gemeinnützig.
- Die Mitarbeitenden Ihres Vereins arbeiten überwiegend ehrenamtlich.
- Sie erheben keinen Eintritt.
- Die Veranstaltungsfläche ist nicht größer als 500 m².
- Es handelt sich nicht um eine Sportveranstaltung.
- Die Veranstaltung wird vor dem Stattfinden der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal angemeldet.
Über das Land Niedersachsen haben Sie unter diesen Bedingungen bis zu vier Veranstaltungen im Kalenderjahr GEMA-frei.
Registrieren Sie Ihren Verein – sofern noch nicht geschehen - im Online-Portal der GEMA https://www.gema.de/de/musiknutzer/alles-online (nicht nur für das Public Viewing, sondern ganz grundsätzlich). Dann können Sie sich im Anschluss mit Ihrem Account einloggen und Ihre Veranstaltungen anmelden.
Sofern Sie Ihre vier Veranstaltungen über das Land Niedersachsen noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie Ihr Public Viewing Event – unter den oben genannten Voraussetzungen – jetzt online bei der GEMA anmelden. Gehen Sie zu „Preisrechnung & Anmeldung“ und füllen Sie dann bitte alles aus. Achtung: Bei der Art der Musiknutzung wird unterschieden zwischen „Public Viewing Event“ und „Einzelnes Spiel (ohne Event)“. Nur Public Viewing Events können – je nach Voraussetzung – über den Vertrag des Landes Niedersachsen abgedeckt sein. Als Public Viewing Event gelten gezielt organisierte öffentliche Veranstaltungen, bei denen ein Spiel für eine größere Personenzahl übertragen wird. Ein Event liegt insbesondere vor, wenn öffentlich eingeladen wird oder auch externe Gäste teilnehmen, eine Bewirtung erfolgt, ein Rahmenprogramm stattfindet. Bevor Sie im Schritt 6 die Anmeldung abschließen, schreiben Sie bitte in die Spalte „Bemerkung (optional)“ den Text „Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land Niedersachsen“.
Die Public Viewing-Veranstaltungen, die über Ihr Kontingent mit dem Land Niedersachsen hinausgehen oder die Voraussetzungen nicht erfüllen, weil z.B. die Fläche größer ist oder Eintritt erhoben wird oder bei denen ein einzelnes Spiel ohne Eventcharakter gezeigt wird, melden Sie kostenpflichtig online über den Vertrag des LandesSportBundes Niedersachsen bei der GEMA an. Bevor Sie im Schritt 6 die Anmeldung abschließen, schreiben Sie bitte in die Spalte „Bemerkung (optional)“ den Text „Mitglied im Landessportbund Niedersachsen e.V.“. So sichern Sie sich Ihren Rabatt in Höhe von 20 %.