Seit dem 2. August 2026 müssen bestimmte Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder verändert wurden, gekennzeichnet werden. Die Regelung soll für mehr Transparenz sorgen und dabei helfen, KI-Inhalte besser zu erkennen.
Eine Kennzeichnung ist vor allem wichtig bei realistisch wirkenden Bildern, Videos oder Audios, bei bestimmten veröffentlichten KI-Texten sowie bei KI-Chatbots. Für viele interne Anwendungen oder KI-gestützte Entwürfe gilt dagegen keine Kennzeichnungspflicht.
Ein Schaubild des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zeigt einfach und übersichtlich, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist und worauf geachtet werden muss. Im Zweifel empfehlen wir, KI-generierte Inhalte transparent zu kennzeichnen.
Hier geht zum Beitrag des DOSB mit der Möglichkeit, das Schaubild herunterzuladen.