Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen begrüßt die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes und sieht darin ein wichtiges Signal für die Förderung des gemeinnützigen Sports. In seiner Sitzung vom 14. April 2026 hat das Kabinett der Landesregierung einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen. Zuvor hatte es eine Verbandsbeteiligung gegeben.
Der LSB hatte sich im Rahmen dieses Verfahrens intensiv eingebracht und insbesondere eine verbindliche Regelung für den Umgang mit Sportflächen gefordert. Künftig soll es Kommunen ermöglicht werden, verpachtete Grundstücke, die von gemeinnützigen Institutionen zur Sportausübung genutzt werden, ganz oder teilweise von der Grundsteuer zu befreien. Damit erhalten Städte und Gemeinden ein Instrument, um den organisierten Sport vor Ort gezielt zu unterstützen.
„Wir gehen davon aus, dass die Kommunen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen und den gemeinnützigen Sport auch an dieser Stelle weiterhin fördern“, so der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe.
Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei