Der LandesSportBund Niedersachsen teilt mit zum Thema Durchführung von Mitgliederversammlungen:
„Neben der Möglichkeit der Durchführung von Präsenzmitgliederversammlungen unter Einhaltung des Abstandsgebots gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Coronaverordnung gibt es aktuell noch zusätzlich mögliche Durchführungswege gemäß dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Danach können sowohl Entscheidungen in Online-Mitgliederversammlungen als auch im Umlaufverfahren getroffen werden.
Einen genauen Überblick über die möglichen Formen und umfangreiche Hilfestellungen für das konkrete Vorgehen finden Sie auf der Vereinsberatungsplattform VIBSS: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/aktuelles/digitale-mitgliederversammlungen-organisieren .“