Ein aktuell vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichtes Urteil (BFH-2025-13.11.2025-VR4/23) zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen führt zu Unsicherheit in den Sportvereinen.
Der DOSB hat die Thematik in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung seiner AG Gemeinnützigkeit erörtert. Die Expert*innen kamen zu folgender Einschätzung:
Das Urteil ist keine Grundsatzentscheidung, sondern lediglich eine Zurückweisung einer Einzelfallentscheidung an das zuständige Finanzgericht darstellt.
Da nun wiederholt ein BFH-Urteil für Verunsicherung in den Vereinen sorgt, wird der DOSB umgehend von der Politik und der Finanzverwaltung die zeitnahe Herbeiführung einer Rechtssicherheit schaffenden gesetzlichen Regelung zur Umsatzbesteuerung der Mitgliedsbeiträge von gemeinnützigen Vereinen einfordern. Da das Urteil nicht nur Sportvereine, sondern alle gemeinnützigen Vereine betrifft, wird der DOSB seine Aktivitäten auch gemeinsam mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit abstimmen.
Der LSB Niedersachsen wird das auf Bundesebene zu entscheidende Thema weiter begleiten.