Zum Jahreswechsel sind bundesweit weitreichende steuerliche und rechtliche Änderungen in Kraft getreten, die insbesondere Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte betreffen. Viele der Anpassungen sind Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und Vereine in ihrer täglichen Arbeit spürbar entlasten soll.
1. Stärkung des Ehrenamts – Erhöhung der Pauschalen
Ein zentraler Punkt der Reform ist die bessere Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit. Das betrifft vor allem die Ehrenamtspauschale: Die steuerfreie Pauschale für nebenberuflich ehrenamtlich Tätige steigt von bisher 840 € auf 960 € pro Jahr.
Übungsleiterpauschale: Auch die spezielle Pauschale für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und ähnliche Tätigkeiten wird von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr erhöht.
Diese Pauschalen ermöglichen es Ehrenamtlichen, bestimmte Aufwandsentschädigungen steuerfrei zu erhalten. Die Erhöhung schafft finanziellen Spielraum, mit dem Vereine ihre Engagierten – z. B. Trainer*innen, Betreuer*innen, Vorstandsmitglieder, Organisationstalente – besser honorieren können, ohne dass Steuer- oder Sozialabgaben anfallen.
Ehrenamtliche sollten in ihren Steuererklärungen darauf achten, dass sie diese Pauschalen korrekt angeben, um die steuerlichen Vorteile voll nutzen zu können.
2. Mehr Freiraum und weniger Bürokratie für Vereine
Das Reformpaket enthält darüber hinaus mehrere für Sportvereine relevante Verbesserungen. Unter anderem die Anhebung der Freigrenzen: Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bleiben bis zu 50.000 € jährlich steuerfrei, wenn sie nicht über besondere Zweckbetriebe hinausgehen. Zeitnahe Mittelverwendung: Vereine mit Einnahmen bis 100.000 € müssen ihre Mittel nicht mehr zeitnah verwenden, was Planung und Investitionen erleichtert.
Photovoltaikanlagen & Nachhaltigkeit: Die Nutzung von Photovoltaik und ähnlichen Anlagen gilt nicht mehr automatisch als schädliche wirtschaftliche Tätigkeit und gefährdet damit nicht den gemeinnützigen Status.
Diese Regelungen reduzieren administrative Hürden und stärken die finanzielle und organisatorische Handlungsfähigkeit vieler Sportvereine.
Auch der LandesSportBund Niedersachsen hat mit den Richtlinien für das Jahr 2026 einen Paradigmenwechsel hin zu einer bürokratiearmen Vertrauensverwaltung für den Sport in Niedersachsen eingeleitet. Die Richtlinien, die zum Beispiel die Verteilung von Fördergeldern regeln, setzen durch die Neukonzeptionierung auf Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung.
3. Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck
Ebenfalls neu: E-Sport wird künftig steuerrechtlich dem Sport gleichgestellt. Damit wird E‑Sports ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt.
ABER: Die Wirkung beschränkt sich auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Andere Rechtsbereiche bleiben unberührt. Damit erhalten Vereine, die E-Sport-Angebote machen oder aufbauen möchten, eine klare rechtliche Grundlage. Das eröffnet dem organisierten Sport neue Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere mit Blick auf junge Zielgruppen. Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des E-Sports findet der Jugendschutz weiterhin Berücksichtigung. So sollen gewaltverherrlichende Spiele nicht unter die Gemeinnützigkeit fallen.
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