HINWEIS: Die Antragsstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragstellung war vom 08.09.2025 bis zum 09.11.2025 möglich.
Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung!
Die Projekte müssen immer einen Beitrag zu mindestens einem der drei folgenden Ziele leisten:
Verbesserung der Kommunikation unter den Engagierten durch digitale Tools
Stärkung der Zusammenarbeit der Engagierten durch digitale Lösungen/Plattformen
Gewinnung von (jungen) Engagierten durch digitale Möglichkeiten
Ausgaben für Dienstleister für die Unterstützung bei der Projektdurchführung
Ausgaben für Lizenzen/Software für engagierte Personen / nicht für das (Verwaltungs-) Hauptamt/die Geschäftsstelle
Ausgaben für IT-Equipment für engagierte Personen / nicht für das (Verwaltungs-) Hauptamt/die Geschäftsstelle
Maximal 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2000 €
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliche Mitglieder im LSB sind, sowie Sportbünde.
Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 25.04.2027 beim LSB Niedersachsen einzureichen:
Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3). Mit der Richtlinie verfolgt der LandesSportbund Niedersachsen e.V. (LSB) die Zielsetzung, die vielfältige Ausrichtung und Gestaltung von ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement im Sport zu stärken und durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
…mittelgroße Vereine bevorzugt, da mit zunehmender Größe der Abstimmungsaufwand zu nimmt, aber noch kein Hauptamt zur Verfügung steht.
…Vereine bevorzugt, die die Förderung von Hardware und Software nachvollziehbar in ein Gesamtprojekt (z.B. Beratung, Schulung, Einführung) einbetten.
…Vereine mit einem qualitativ hochwertigen Antrag bevorzugt, dies umfasst die Vollständigkeit, die verständliche und klare Verknüpfung von Zielen und Maßnahmen und die nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahmen.
…Vereine bevorzugt, die sich bereits strategisch mit dem Thema Engagementförderung auseinandersetzen.
…Vereine bevorzugt, die keine oder kleinere Fördersummen im Feld Digitalisierung abgerufen haben.
Änderungen vorbehalten.