Bis zu 500€ im Rahmen einer Festbetragsförderung*
*Die Festbetragsförderung: Die Förderung wird als Festbetragsförderung ausgesprochen. Unterschreitet die Summe der förderfähigen Ausgaben die Förderzusage, so ist höchstens die Summe der förderfähigen Ausgaben anzufordern und auszuzahlen. Förderzusagen von weniger als 250 € werden nicht erteilt. Zuschussauszahlungen von weniger als 100 € je einzelnem Fördervorgang erfolgen nicht.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliche Mitglieder im LSB sind.
Es ist ein Antrag über das LSB-Portal zustellen: https://lsbni.it4sport.de/
Anträge können vom 01.10.2026 – 12.11.2026 gestellt werden.
Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.
Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.
Anträge können vom 01.10.2026 bis zum 12.11.2026 über das Förderportal (https://lsbni.it4sport.de/) gestellt werden. Bewilligungen und Ablehnungen werden bis zum 01.12.2026 über das Förderportal ausgestellt. Der Projektzeitraum beginnt mit der Antragsstellung und läuft bis zum 01.06.2027.
Sobald der Antrag gestellt ist, darf die Organisation auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen.
Das bedeutet:
Für die Abrechnung und Auszahlung der Förderung müssen im Förderportal die tatsächlichen Ausgaben bestätigt werden und mindestens ein Foto der Software oder Hardware hochgeladen werden.
In allen Veröffentlichungen ist ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) unterstützt und stärkt den organisierten Sport bei seinem Bestreben, für unter anderem folgende Zielsetzungen wirksam aktiv zu werden:
(Es gilt die folgende Reihenfolge)
Änderungen vorbehalten.