500€ für die Digitalisierung der Verwaltung im Sportverein

Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) fördert Sportvereine mit bis zu 500€ für Projekte zur Verbesserung der digitalen Verwaltung.

Antragszeitraum: 01.10.2026 – 12.11.2026

Projektzeitraum: Von der Antragsstellung bis spätestens 01.06.2027

Antragsberechtigt: Vereine

Was wird gefördert?

  • Neue Software zur Entlastung von Ehrenamtlichen in der Vereinsverwaltung
    Beispiele:
    • Software für Mitgliederverwaltung
    • Software für Buchhaltung, Spendenverwaltung und Rechnungsstellung
    • Software für Event, Trainings-, Spiel- und Turnierverwaltung
  • Neue Hardware zur Entlastung von Ehrenamtlichen in der Vereinsverwaltung
    Beispiele:
    • Grundlegende Hardware für die Vereinsverwaltung/Vereinsbüro
    • Hardware für Meetings, Präsentationen und öffentliche Veranstaltungen
    • Hardware für die Sicherheit von Vereinsgeländen und -räumen.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Bis zu 500€ im Rahmen einer Festbetragsförderung*

*Die Festbetragsförderung: Die Förderung wird als Festbetragsförderung ausgesprochen. Unterschreitet die Summe der förderfähigen Ausgaben die Förderzusage, so ist höchstens die Summe der förderfähigen Ausgaben anzufordern und auszuzahlen. Förderzusagen von weniger als 250 € werden nicht erteilt. Zuschussauszahlungen von weniger als 100 € je einzelnem Fördervorgang erfolgen nicht.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliche Mitglieder im LSB sind.

Es ist ein Antrag über das LSB-Portal zustellen: https://lsbni.it4sport.de/

Anträge können vom 01.10.2026 – 12.11.2026 gestellt werden.

Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.

Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.

Wie läuft die Förderung?

Anträge können vom 01.10.2026 bis zum 12.11.2026 über das Förderportal (https://lsbni.it4sport.de/) gestellt werden. Bewilligungen und Ablehnungen werden bis zum 01.12.2026 über das Förderportal ausgestellt. Der Projektzeitraum beginnt mit der Antragsstellung und läuft bis zum 01.06.2027. 

Sobald der Antrag gestellt ist, darf die Organisation auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen.
Das bedeutet:

  • Der Antrag gilt als eingereicht, sobald er beim LSB Niedersachsen eingegangen ist. Nach der Einreichung wird eine automatische Eingangsbestätigung versendet.
  • Es gibt keine Garantie, dass die Förderung bewilligt wird.
  • Falls die Förderung abgelehnt wird, trägt die Organisation die Kosten selbst, wenn Sie die Maßnahme bereits auf eigenes Risiko begonnen hat.

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Für die Abrechnung und Auszahlung der Förderung müssen im Förderportal die tatsächlichen Ausgaben bestätigt werden und mindestens ein Foto der Software oder Hardware hochgeladen werden.

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

In allen Veröffentlichungen ist ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) unterstützt und stärkt den organisierten Sport bei seinem Bestreben, für unter anderem folgende Zielsetzungen wirksam aktiv zu werden:

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Sport

Im Rahmen des Förderprogramms werden …

(Es gilt die folgende Reihenfolge)

  • ... zuerst die Mittel auf die Regionen (Sportbünde) entsprechend ihrer Mitgliederzahlen aufgeteilt. (1.)
  • ...dann Anträge für Software vor Anträgen für Hardware berücksichtigt (2.)
  • ...dann grundsätzlich Vereine bevorzugt, die bislang keine oder kleinere Fördersummen im Feld Digitalisierung abgerufen haben. (3.)
  • ...dann die Vereine bevorzugt, die mittelgroß (501-1000 Mitglieder) sind, dann die klein (bis 500 Mitglieder) sind und zuletzt die groß sind (mehr als 1000 Mitglieder). (4.)

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular im Förderportal bis zum 12.11.2026 ausfüllen und absenden.  
  2. Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Bewerbungsphase abwarten (01.10.-12.11.2026).
  4. Bewilligung abwarten (bis zum 01.12.2026). 
  5. Geplante Maßnahmen gemäß Antrag innerhalb des Förderzeitraumes (Von der Antragsstellung bis spätestens 01.06.2027) umsetzen. 
  6. Die Abrechnung und den Nachweis spätestens innerhalb von acht Wochen nach dem Projektende über das Förderportal einreichen. 
  7. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus. 
  8. Zahlungseingang prüfen. 

Änderungen vorbehalten.

Kontakt

Sönke Nordmeyer

Referent Digitalisierung Vereinsservice