Mein Nachbar, der Sportverein - Aktiv im Quartier

Im Rahmen des Konzepts "Mein Nachbar, der Sportverein - Aktiv im Quartier" möchte der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen Vereine bei ihrem Engagement im Quartier unterstützen bzw. auf ihrem Weg begleiten. Im Fokus der Förderung soll dabei die Erweiterung des Vereinsangebotes um vielfaltssensible, niedrigschwellige und kostenfreie Angebote im Quartier stehen. Diese sollen die Attraktivität des Vereins für bestehende und potenzielle neue Vereinsmitglieder und die Bekanntheit des Vereins im Quartier erhöhen. Dadurch sollen sowohl neue Mitglieder als auch neue Engagierte für den Verein gewonnen werden.

Ziele

1. Der Sportverein gewinnt neue Mitglieder und freiwillig Engagierte.​
2. Der Sportverein ist als Begegnungsort im Quartier sicht- und erlebbar.​
3. Die Vereinsaktivitäten berücksichtigen die Vielfalt der Menschen vor Ort.​
4. Die Identifikation der Menschen vor Ort mit dem Verein und dem Quartier ist gestärkt.​

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind. Förderanträge können postalisch oder per Mail an jhinzer@lsb-niedersachsen.de eingereicht werden.

Förderung von Miniprojekten

Mit der Förderung sollen Vereine bei der Planung und Umsetzung von (Einzel)maßnahmen vor Ort unterstützt werden. Sie richtet sich sowohl an Vereine, die bereits Erfahrungen im Bereich der Quartiersarbeit sammeln konnten, als auch an Vereine, die erstmalig mit dem Thema Quartiersarbeit in Berührung kommen. Es werden sportliche und/oder außersportliche Angebote gefördert, die in Verbindung mit der Arbeit des Sportvereins stehen und bei der sich der Sportverein mit Institutionen vor Ort vernetzt. Die max. Fördersumme beträgt 2.000,- € und der Förderzeitraum der Miniprojekte endet spätestens am 31.12.2024. 

Stützpunktförderung

Diese Förderung richtet sich an Vereine, die bereits erste Erfahrungen in der Quartiersarbeit sammeln konnten und die langfristig im Themenkomplex Sport und Quartiersarbeit arbeiten möchten. Eine Besonderheit der Stützpunktförderung ist die Möglichkeit der Bezuschussung einer Minijobstelle und von Mitgliedsbeiträgen (anteilig). Die max. Fördersumme beträgt 12.000 € und darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024. 

FAQ

Was ist ein "Quartier"?

Ein Quartier ist ein räumlich abgegrenzter, sozialer Raum in dem Menschen sich begegnen und miteinander interagieren. Das kann ein Stadtteil, Dorf oder – einfach gesagt – die Nachbarschaft sein. Für Sportvereine kann das Quartier auch über mehrere Dörfer oder Stadtteile reichen, in denen die Vereinsmitglieder wohnen. Hier gibt es keine klaren Grenzen.​

Was macht einen Stützpunktverein aus?

Ein Stützpunktverein zeichnet sich dadurch aus, dass er im Idealfall bereits Erfahrungen im Themenfeld "Quartiersarbeit" gesammelt hat und sich langfristig in diesem engagieren möchte. Außerdem sollte er vor Ort bereits auf gewisse Strukturen und Netzwerke zurückgreifen können.

Gibt es eine maximale Anzahl an Förderungen für Miniprojekte, die ein Verein beantragen kann?

Grundsätzlich nicht. Die Anträge müssen jedoch verschiedene Förderungsgegenstände beinhalten und inhaltlich klar voneinander abgegrenzt werden. Ob mehr als ein Antrag pro Verein genehmigt werden kann, hängt auch von den verfügbaren Fördermitteln zum Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Können auch Sportbünde Anträge stellen?

Grundsätzlich ja. Allerdings können nur Vereine Stützpunktvereine im Förderprogramm "Mein Nachbar, der Sportverein - Aktiv im Quartier" werden.

Kann ich mehrere Anträge im Sonderprogramm Mitgliederentwicklung stellen?

Ja, solange die Fördergegenstände klar voneinander abgegrenzt sind. Zum Beispiel kann eine Minijob-Stelle, die über die "Minijob-Förderung" gefördert wird, nicht zusätzlich über die Stützpunktförderung "Mein Nachbar, der Sportverein - Aktiv im Quartier" bezuschusst werden.

Was sind "niedrigschwellige" Angebote?

Niedrigschwellige Angebote sind kostenlos und offen für alle, auch für Nichtmitglieder. Die Teilnahme ist mit keinen/sehr wenigen Hürden verbunden​.

Mit welchen Institutionen vor Ort können Kooperationen eingegangen werden?

Beispiele: Nachbarschaftszentrum / Quartiersbüro / Stadtteilzentrum​, andere Sportvereinen, Jugend- und Familienzentrum​, Kirchen, Moscheen​, Pflege- und Seniorenresidenzen​, Schulen und KiTas​, Stadt- oder Kreisportbund​, Mutter-Kind-Einrichtungen​, lokale Gruppen von BUND, Unicef etc.​, Kulturvereine, Volkshochschulen​, ...

weitere Informationen

Hier kann eine Präsentation heruntergeladen werden, die neben weiteren Informationen auch gute Beispiele und Möglichkeiten für Kooperationen aufzeigt. Außerdem ist hier ein Flyer zum Selbstausdrucken verfügbar. 

Außerdem ist der der LSB 2022 dem „Bündnis für gute Nachbarschaft Niedersachsen“ beigetreten, das sich für eine Verbesserung des Zusammenlebens vor Ort einsetzt und die Kooperation der Akteur*innen auf Landesebene unterstützt. Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie hier: 

https://www.gutenachbarschaft-nds.de/

 

Kontakt

Jennifer Hinzer

Referentin Integration

Vanya Petrova

Sachbearbeitung Integration

Roy Gündel

Teamleitung "Teilhabe und Vielfalt"