KfW
Die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über den Zuschuss Nr. 522 den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung. Zu den geförderten Maßnahmen gehören u.a. der Kauf und die Installation von:
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent Zuschuss und kann durch verschiedene Boni weiter erhöht werden.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. einer Förderung des LandesSportBundes Niedersachsen) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch die Kumulierungsgrenze zu beachten. Diese beträgt für kommunale Antragsteller 90 % und für alle anderen Antragsteller 60 % der förderfähigen Kosten. Wird die Kumulierungsgrenze überschritten, wird die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude entsprechend reduziert.
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website der KFW.
LandesSportBund Niedersachsen
Auch über den Sportstättenbau werden Heizungsanlagen und Solarthermieanlagen gefördert. Die Förderung wird in Höhe von maximal 40 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 150.000 €, gewährt.
Hybridheizungen sind nur förderfähig, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Als förderfähige Ausgaben kann dann allerdings nur der Teil der Heizungsanlage anerkannt werden, der die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt.
Rein fossil betriebene Heizungsanlagen sind nicht förderfähig.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Sportstättenbau-Website.
BAFA
Über das BAFA können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden. Dazu gehören u.a.:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. einer Förderung des LandesSportBundes Niedersachsen) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch die Kumulierungsgrenze zu beachten. Diese beträgt für kommunale Antragsteller 90 % und für alle anderen Antragsteller 60 % der förderfähigen Kosten. Wird die Kumulierungsgrenze überschritten, wird die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude entsprechend reduziert.
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website der BAFA.
LandesSportBund Niedersachsen
Auch über den Sportstättenbau können Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) und der Austausch von Fenster, Außentüren und -toren gefördert werden.
Die Förderung wird in Höhe von maximal 40 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 150.000 €, gewährt.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Sportstättenbau-Website.
LandesSportBund Niedersachsen
Die Installation einer PV-Anlage ist über den Sportstättenbau mit bis zu 40 Prozent förderfähig. Förderfähig ist nur der Anteil einer PV-Anlage, der den Eigenstromverbrauch des Sportvereins abdeckt.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Sportstättenbau-Website.
BAFA
Der Einbau von energieeffizienten Innenbeleuchtungssystemen ist über das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben förderfähig.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. einer Förderung des LandesSportBundes Niedersachsen) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch die Kumulierungsgrenze zu beachten. Diese beträgt für kommunale Antragsteller 90 % und für alle anderen Antragsteller 60 % der förderfähigen Kosten. Wird die Kumulierungsgrenze überschritten, wird die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude entsprechend reduziert.
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website der BAFA.
Kommunalrichtlinie – Förderung des Bundes
Auch hierüber können u.a. Außen- und Innenbeleuchtungen mit einen Zuschuss bis 25 Prozent gefördert werden. Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm haben wir auf dieser Homepageseite zusammengeschrieben.
LandesSportBund Niedersachsen
Über unser Sportstättenbauförderprogramm kann ebenfalls eine Förderung für den Austausch von Außen- und Innenbeleuchtungen sowie Sportplatzbeleuchtungen für Training und Wettkampf gewährt werden.
Die Förderung wird in Höhe von maximal 40 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 150.000 €, gewährt.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Sportstättenbau-Website.
LandesSportBund Niedersachsen
Im Rahmen des Projekts Verein(t) klimaneutral können Sportvereine eine kostenlose Impulsberatung beantragen. Die Impulsberatung umfasst eine niedrigschwellige Energieberatung mit einem etwa zweistündigen Vor-Ort-Termin. Anschließend erhalten die Vereine einen Kurzbericht, in dem der energetische Ist-Zustand sowie mögliche Einsparpotenziale übersichtlich dargestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Darüber hinaus stehen weitere Förderprogramme zur Verfügung, die je nach Vorhaben und Region in Frage kommen können. Eine Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten haben wir hier für Sie aufgelistet.