Zur Unterstützung des Engagements bietet der LSB konkrete Fördermöglichkeiten zu verschiedenen Zielen an. Antragsberechtigt sind Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Die aufgeführten Fördermöglichkeiten im Handlungsfeld Sportentwicklung bilden einen Teil der möglichen Förderungen im LSB ab.
Ab 2026 erfolgt die Beantragung von Fördermitteln zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung über das LSB-Portal. Weitere Informationen werden wir Ihnen 2026 zur Verfügung stellen.
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