Gemeinsam Engagement feiern – jetzt Förderung sichern!

Der LandesSportBund Niedersachsen startet ab dem 11. Mai 2026 ein neues Förderprogramm für Sportvereine im ganzen Land. Ziel ist es, das ehrenamtliche Engagement sichtbar zu machen und den vielen engagierten Menschen in den Vereinen "Danke" zu sagen. 

Im Mittelpunkt steht dabei ein besonderer Anlass: Der 77. Geburtstag unseres Grundgesetzes. Bundesweit wird dieser Tag erstmals mit dem „Ehrentag“ gefeiert – einer Initiative des Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier. Der Aktionstag am 23. Mai 2026 lädt Vereine, Organisationen und Initiativen dazu ein, mit eigenen Aktionen das Ehrenamt zu würdigen und Gemeinschaft zu stärken.

Das Programm ist bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung über das Portal ist nicht mehr möglich! 

 

500 Euro für eure Vereinsaktion

Ab dem 11.05.2026 und bis Mitte Juni kann jeder Verein 500 Euro beantragen, um Ehrenamtliche zu feiern.

Insgesamt stehen 77.000 Euro Fördermittel zur Verfügung – symbolisch für 77 Jahre Grundgesetz. Mit dem neuen Förderprogramm ergänzt der LSB bereits bestehende Initiativen wie Soziale Talente und die Dankeschönveranstaltungen für Engagierte. 

Gefördert werden: 

  • Durchführung einer Werbeaktion für Engagierte
  • Workshop zur Qualifizierung von jungen Engagierten
  • Durchführung einer Social-Media Kampagne, um das Engagement sichtbar zu machen
  • Vereins-Helfer*inneneinsatz (bspw. gemeinsamer Aktionstag zur Pflege des Vereinsgeländes)
  • Vereinsfest für Engagierte und/oder zur Sichtbarmachung des Engagements im Verein

 

Teil der bundesweiten Ehrentag-Initiative

Das Förderprogramm ist eng an den bundesweiten Ehrentag gekoppelt. Dieser versteht sich als Mitmachtag für alle und soll zeigen: Demokratie lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Vereine, Initiativen und Organisationen sind ausdrücklich eingeladen, eigene Aktionen umzusetzen und sichtbar zu machen.

Ob Sportfest, inklusives Turnier oder gemeinschaftliche Aktion – jede Idee zählt und kann Teil dieser deutschlandweiten Bewegung sein.

Alle Informationen zum bundesweiten Ehrentag gibt es hier.

 

Jetzt mitmachen!

Setzt gemeinsam ein Zeichen für Wertschätzung, Zusammenhalt und gelebte Demokratie im Sport.
 

Wichtige Informationen zum Programm: 

  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Entsprechend kann es im Rahmen des Programms zu Ablehnungen kommen!
  • Antrags- sowie Umsetzungszeitraum ist der 11. Mai bis 15. Juni 2026. Eure Maßnahme muss also zwingend innerhalb dieses Zeitraums umgesetzt werden. 
  • Antragsberechtigt sind nur Sportvereine. 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderanträge können über das LSB-Portal gestellt werden: https://lsbni.it4sport.de/

Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.

Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Welche Fördervoraussetzungen gelten?

  • gültiger Freistellungsbescheid (ist im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Bankverbindung des Vereins (ist im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Kontaktdaten der antragstellenden Person (sind im Förderportal automatisch hinterlegt)
  • Optional: zusätzliche Ansprechperson für die Maßnahme (Name, Telefonnummer, Mailadresse)

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Grundsätzlich gelten die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung sowie die Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen.

Die Nachweisführung erfolgt vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung nach Umsetzung der Einzelaktion, spätestens jedoch 8 Wochen nach Maßnahmeende. Dabei muss die antragstellende Organisation die Ausgaben im Zusammenhang mit der bewilligten Maßnahme bestätigen. 

Die zugehörigen Rechnungsbelege müssen für Prüfzwecke im Original für 10 Jahre aufbewahrt werden.

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Die geltenden Publizitätsgrundsätze sind bei allen geförderten Maßnahmen einzuhalten.

Bei Maßnahmen, die aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden, muss generell in Handzetteln, Plakaten, Broschüren, Zeitschriften und Internetveröffentlichungen auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden mit der Wort-Bild-Marke: „gefördert durch + Landeswappen/Landeslogo“

Finanzhilfe-Logo

Kontakt

Anja Wetzig

Sachbearbeitung Vereinsentwicklung