500 Euro für eure Vereinsaktion
Ab dem 11.05.2026 und bis Mitte Juni kann jeder Verein 500 Euro beantragen, um Ehrenamtliche zu feiern.
Insgesamt stehen 77.000 Euro Fördermittel zur Verfügung – symbolisch für 77 Jahre Grundgesetz. Mit dem neuen Förderprogramm ergänzt der LSB bereits bestehende Initiativen wie Soziale Talente und die Dankeschönveranstaltungen für Engagierte.
Gefördert werden:
Teil der bundesweiten Ehrentag-Initiative
Das Förderprogramm ist eng an den bundesweiten Ehrentag gekoppelt. Dieser versteht sich als Mitmachtag für alle und soll zeigen: Demokratie lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Vereine, Initiativen und Organisationen sind ausdrücklich eingeladen, eigene Aktionen umzusetzen und sichtbar zu machen.
Ob Sportfest, inklusives Turnier oder gemeinschaftliche Aktion – jede Idee zählt und kann Teil dieser deutschlandweiten Bewegung sein.
Alle Informationen zum bundesweiten Ehrentag gibt es hier.
Jetzt mitmachen!
Setzt gemeinsam ein Zeichen für Wertschätzung, Zusammenhalt und gelebte Demokratie im Sport.
Wichtige Informationen zum Programm:
Förderanträge können über das LSB-Portal gestellt werden: https://lsbni.it4sport.de/
Das Förderportal ist nur für Personen mit der Funktion "Organisations-Admin" sichtbar. Nur Organisations-Admins können Förderanträge stellen.
Informationen zu den Funktionen im LSB-Portal finden Sie hier.
Grundsätzlich gelten die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung sowie die Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen.
Die Nachweisführung erfolgt vereinfacht als Verwendungszweck- und Ausgabebestätigung nach Umsetzung der Einzelaktion, spätestens jedoch 8 Wochen nach Maßnahmeende. Dabei muss die antragstellende Organisation die Ausgaben im Zusammenhang mit der bewilligten Maßnahme bestätigen.
Die zugehörigen Rechnungsbelege müssen für Prüfzwecke im Original für 10 Jahre aufbewahrt werden.
Die geltenden Publizitätsgrundsätze sind bei allen geförderten Maßnahmen einzuhalten.
Bei Maßnahmen, die aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden, muss generell in Handzetteln, Plakaten, Broschüren, Zeitschriften und Internetveröffentlichungen auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden mit der Wort-Bild-Marke: „gefördert durch + Landeswappen/Landeslogo“