100% Förderung von Beratungsangeboten zum Thema Mitgliederentwicklung

Seit 2009 werden Vereine gefördert, die sich über eine individuelle Beratung und Begleitung eines Entwicklungsprozesses ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ beim LSB holen möchten. Dem Verein wird ein Team zur individuellen Erarbeitung einer Lösung vermittelt. Die Kosten für die erbrachte Beratungsleistung zum Thema Mitgliederentwicklung werden zu 100% durch den LSB gefördert.

Wie ist das Angebot Beratung in Entwicklungsprozessen aufgebaut?

  1. Der Einstieg in einen Entwicklungsprozess erfolgt über ein Erstgespräch - 2 Std. - und ist die Bestandsaufnahme kompakt "Hier stehen wir - da wollen wir hin!"
  2. Daran anschließen kann die Weiterführung des Entwicklungsprozesses. Die Ausgestaltung der Workshops erfolgt durch die Beratenden.

Hinweis: Die Beratung ist auch online möglich.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular im LSB-Net -> Förderprogramme -> Beratung ausfüllen.
  2. Bewilligung abwarten.
  3. Vermittlung der Beratenden abwarten.
  4. Beantragtes Format durchführen.
  5. Rechnungen der Beratenden bezahlen.
  6. Abrechnung und Nachweisführung im LSB-Net hochladen und einreichen.
  7. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  8. Zahlungseingang prüfen.

Kontakt

Gabi Bösing

Referentin Vereinsentwicklung